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Roman Polanski in Zürich verhaftet
Von Michael Sennhauser | 27. September 2009 - 11:52

Roman Polanski (rechts) in seinem 'The Fearless Vampire Killers'
Heute Abend hätte Roman Polanski am Zurich Film Festival einen Preis entgegennehmen sollen. Aber gestern Samstag wurde er offenbar in Zürich verhaftet, aufgrund eines Haftbefehls von 1978. Wenn das stimmt, ist es doppelt absurd, denn Polanski war seit 1978 immer wieder in der Schweiz, unter anderem 1995 am ersten Cinemusic Festival in Gstaad. Hier die Meldung des Zurich Film Festivals. So idiotisch der Vorgang auf den ersten Blick erscheint (ist mit dem Fall des Bankgeheimnisses auch die Rechtssouveränität aufgegeben worden?) – dem Zurich Film Festival bringt der Vorfall seiner Peinlichkeit zum Trotz globale Schlagzeilen. Der Schweiz auch, aber die braucht das Land so nicht wirklich…
Nachtrag von 13 Uhr:
Protest von den Schweizer Filmschaffenden des ARF / FDS
Schweizer Filmer protestieren vehement!
Die Verhaftung Polanskis ist nicht nur eine groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheuerer Kulturskandal.
Die Verhaftung von Roman Polanski, der heute Sonntag am 5. Zurich Film Festival für sein Lebenswerk geehrt werden sollte, ist nicht nur ein juristischer Skandal, der dem Ansehen der Schweiz weltweit immensen Schaden zufügen wird, sondern auch eine Ohrfeige ins Gesicht aller Kulturschaffenden in der Schweiz. Wir Schweizer Filmer und Filmerinnen protestieren scharf und fordern das Bundesamt für Justiz auf, die kulturelle Ehrung eines international anerkannten Filmkünstlers nicht für eine Schweizer Justizposse auszunutzen.Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass die Schweizer Justiz dem Begehren der USA , auf einen amerikanischen Haftbefehl aus dem Jahr 1978 (!) fussend, nachgibt, damit einer der renommiertesten Filmregisseure der Welt wegen einem über dreissig Jahre zurückliegenden Fall verhaftet wird.
Nachtrag 2 von 13.20 Uhr:
Erinnert irgendwie an die Geschichte des Dirigenten Pierre Boulez, der 2001 in Basel aus dem Hotelbett heraus als Terrorist verhaftet wurde…
Nachtrag 3 von 13.40 Uhr:
Die Website der New York Times hat die Meldung via AP aufgenommen. Gegenüber der AP habe weder der Sprecher der Zürcher Polizei noch jener des Bundesjustizdepartementes die Vorgänge bisher näher erläutert.
Nachtrag 4 von 13.55 Uhr:
Die Geschichte des Justizfalls Roman Polanski hat der HBO-Dokumentarfilm Wanted and Desired von Marina Zenovich letztes Jahr akribisch aufgearbeitet. Bis hin zu der Tatsache, dass die US-Justiz sich allen Aufrufen zum Trotz nicht zu einer Verjährung hat durchringen können. Hier der Trailer zum Film auf YouTube:
Nachtrag 5 von 16.45 Uhr:
Das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement gibt ein paar magere Punkte als Stellungsnahme bekannt:
Stellungnahme : Verhaftung von Roman Polanski
Bern, 27.09.2009 -
- Roman Polanski wurde gestern Abend bei seiner Ankunft auf der Basis eines US-Haftbefehls in provisorische Auslieferungshaft genommen.
- Die US-Behörden werfen Roman Polanski sexuelle Handlungen mit Kindern vor, namentlich in einem Fall von 1977 mit einem 13-jährigen Mädchen in Los Angeles.
- Seit Ende 2005 fahnden die US-Behörden weltweit nach Roman Polanski.
- Ein US-Haftbefehl gegen Roman Polanski liegt seit 1978 vor.
- Ob Roman Polanski tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, steht erst fest, wenn das Auslieferungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Sowohl ein Auslieferungshaftbefehl als auch ein Auslieferungsentscheid kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Dessen Entscheide können ans Bundesgericht weiter gezogen werden.
- Aus Rücksicht auf das nun laufende Verfahren können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Adresse für Rückfragen:
Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 40 90
Guido Balmer, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 40 40Herausgeber:
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch
Nachtrag 5 von 20.00 Uhr
Inzwischen hat sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zum Vorgehen der Bundesbehörden geäussert: «Wir konnten rechtlich nichts anderes machen» (die ganze Aussage im Oton gibts hier ganz unten zu hören). Unter anderem weist sie darauf hin, dass ein Auslieferungsbegehren gemäss Abkommen mit den USA verbindlich sei, und dass natürlich weder Polen noch Frankreich, dreren Büergerrechte Polanski besitzt, ihre eigenen Bürger ausliefern würden – was auch die Schweiz nicht täte. Allerdings beträfen die Vorwürfe an Polanski erstens kein Kavaliersdelikt und zweitens sei nach der neuen Schweizer Rechtslage der sexuelle Missbrauch Minderjähriger auch in der Schweiz nicht mehr verjährbar.
Dazu, dass Polanski nicht schon bei frühreren Besuchen in Gstaad verhaftet worden sei, erklärt sie, da hätten die Behörden (anders als die Journalisten?) eben jeweils erst im Nachhinein von seinem Aufenthalt in der Schweiz erfahren, im Gegensatz zu seinem gross angekündigten Auftritt am Zurich Film Festival, der für heute Abend geplant war.
Stellt sich für den politischen Laien noch die Frage, warum die Diplomatie des Landes nicht auf die Idee gekommen ist, das Zurich Film Festival frühzeitig auf das Auslieferungsbegeheren aufmerksam zu machen. Aber wahrscheinlich ist es zur Zeit eben doch wichtiger, gegenüber den USA die Rolle des Musterknaben zu spielen, als gegenüber dem Rest der Welt.
Topics: Allgemein, Leute, Regisseur/in | 155 Kommentare »
27.September 2009 at 14:30
[...] Michael Sennhauser ist die Verhaftung absurd, weil Polanski seit 1978 immer wieder in der Schweiz gewesen sei, unter [...]
27.September 2009 at 14:57
Also – mein Kiefer hat schon die Decke zum Keller durchschlagen. Wer das zu verantworten hat, muss morgen sein Büro räumen. Etwas anderes kann einfach nicht sein.
27.September 2009 at 15:12
Womöglich war er seit 1978 mehrfach in der Schweiz. Die weltweite Fandung seitens der USA wurde aber erst 2005 ausgesprochen. Steht ein Meisterregisseur über dem Recht? Meine Tochter dürfte er jedenfalls nicht vergewaltigen und mit Drogen vollpumpen, trotz meiner Liebe zu seinen Filmen.
27.September 2009 at 15:19
Polanskis Wohnadresse in Paris ist nicht wirklich ein Staatsgeheimnis. Und wenn Frankreich bisher seinen Staatsbürger nicht an die USA ausgeliefert hat, muss dann die Schweiz hier Sky-Marshall spielen? Wie würde die Schweizer öffentlichkeit reagieren, wenn in Frankreich ein Schweizer verhaftet würde, auf Begehren der US-Justiz? Oder zwei Schweizer in Libyen?
27.September 2009 at 15:26
Und zudem: Es gelten Verjährungsfristen für Straftaten (http://www.linker.ch/eigenlink/verjaehrungsfristen.htm) und deren Verfolgung. Nach (noch) gültigem Schweizer Recht ist da die maximale Grenze 30 Jahre – und die ist beim besten Willen im Fall Polanski abgelaufen. Er würde also in der Schweiz für diese Straftat nicht mehr verfolgt, weshalb wird er dann verhaftet?
27.September 2009 at 16:28
Ich schäme mich zutiefst für dieses Land des totalen Spiessbürgers. Vor Blut-Diktatoren lecken unsere Herrschaften den Teppich. Einen Welt-Künstler aber verhaftet man. Das ist ja so ekelerregend.
27.September 2009 at 16:38
voll daneben gegriffen
ähnlicher Amtsübermut wie bei dem Sohn von Gadafi
Das ist halt so wenn die Kleinen mit den Grossen mithalten wollen ;-)
27.September 2009 at 20:31
@Bürgler: Die Verjährung von Sexualdelikten an Minderjährigen hat der Souverän letzten November aufgehoben: http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/keine_verjaehrung_sexualdelikte_kinder_1.1333846.html
27.September 2009 at 21:50
Das ist schon eine rhetorische Frage, oder? «Hallo Herr Spoerri, wir möchten sie noch kurz darauf aufmerksam machen, dass wir dann denn Herrn Polanski bei der Einreise verhaften möchten. Aber das dürfen sie ihm jetzt nicht sagen. Sonst können wir das vielleicht nicht machen.»
27.September 2009 at 22:09
Prinzipiell bin ich schon dafür, dass für alle das gleiche Recht gilt. Aber dann bitte das Recht auch konsequent duchsetzen! Was ich so stossend finde, ist die Tatsache, dass Polanski offenbar in den letzten Jahren unbehelligt durch die Schweiz reisen konnte, jetzt plötzlich wird er verhaftet.
Die Begründung von Widmer-Schlumpf ist an Lächerlichkeit kaum mehr zu überbieten. Nimmt man ihre Aussage für voll, können wir Grenzwache und Polizei gleich abschaffen. Wenn die Behörden nur dann jemanden verhaften können, wenn dieser sein Kommen Monate vorher öffentlich ankündingt, dann sind diese Behörden ja ziemlich überflüssig.
28.September 2009 at 00:12
jeder der sich so wahnsinnig über diese verhaftung aufregt wünsche ich, dass die eigene tochter irgendwann mal von einem “angesehenen kulturschaffenden” missbraucht wird.
denkt ihr dann immer noch so liberal?
oder war ich nun zu direkt?
28.September 2009 at 00:41
Herr Polanski hätte damals nach seiner Verhaftung nicht aus den USA fliehen, sondern hätte die Gerichtsverhandlung abwarten sollen. Jetzt hat ihn seine Vergangenheit eingeholt. Wieso sollen Promis über dem Gesetz stehen? Schlussendlich hat die Schweizer Justiz nur nach gültigen Gesetzesregeln gehandelt.
28.September 2009 at 03:55
Ich bin schockiert über gewisse Kommentare hier drin.
Zählen für Euch denn nur die Filme Polanskis? Rechtfertigt das für Euch den von Polanski eingestandenen Sex mit einer damals 13-Jährigen (das ist keine Bagatelle!)?
Erwarten wir denn nicht alle, dass vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden, egal ob sie Staatschefs, Bundesräte, Geschäftsführer, Schreiner oder eben Filmemacher sind?
Wärt Ihr denn als Opfer einer Straftat nicht masslos von unserem Rechtsstaat enttäuscht, wenn man den Täter einfach so ziehen lässt und dieser sich sogar noch von kultivierten Menschen feiern lässt (was für en Affront für die Opfer!)?
28.September 2009 at 08:31
Ich finde es einerseits beruhigend, dass jemand für ein solches Vergehen auch noch Jahre später zur Verantwortung gezogen wird.
Andererseits ist es natürlich sehr ungeschickt dass die Schweiz das jetzt machen musste, das wird das Ansehen im Ausland nicht gerade verbessern.
28.September 2009 at 09:04
Drei Dinge gilt es bei der Diskussion zu beachten: 1. Polanski hat sich zu “Unzucht mit Minderjährigen” (“statutory rape”) bekannt, das ist NICHT eine Vergewaltigung und er hat vom Richter dafür eine zweijährige Haftstrafe versrpochen bekommen. In der Nacht vor der Urteilsverkündigung hat er erfahren, dass ihm der (korrupte) Richter 50 Jahre aufbrummen wollte, und hat in Panik das Land verlassen.
2. Polanski besitzt ein Ferienhaus in Gstaad, war regelmässig im Land in den letzten Jahren, hatte öffentliche Termine und gab Journalisten Interviews. Hätte man ihn verhaften wollen, hätten sich viele Gelegenheiten geboten.
3. Die spektakuläre Verhaftung am Vorabend einer lange Angekündigten Preisverleihung in Zürich ist entweder kalkuliert oder idiotisch. Die diplomatische Peinlichkeit hätte sich selbst bei Vorliegen eines konkreten Gesuches aus den USA mit einem einzigen Warntelefon ans Zürich Film Festival vermeiden lassen.
28.September 2009 at 09:14
Es ist nicht zutreffend, dass die Verjährung von Sexualdelikten an Minderjährigen aufgehoben wurde. Die Verjährung wurde aufgehoben nach Art. 123b der Bundesverfassung, wenn es sich bei den Opfern um Kinder vor der Pubertät handelt. Außerdem war die Tat schon vor Änderung der Verfassung verjährt. Die Bundesverfassung sagt nicht, dass eine bereits verjährte Tat wieder “unverjährt” wird.
28.September 2009 at 09:22
Wer genau hätte deiner Ansicht nach das Zurich Film Festival oder vielleicht eher Polanski informieren sollen? Die Justiz? Das wäre nicht wirklich in ihrem eigenen Interesse. Die «Diplomaten» (wer auch immer das sein soll)? Damit forderst du die Abschaffung der Gewaltentrennung. Rechtsstaatlich eher bedenklich.
Vielleicht hätten sich die Diplomaten von Frankreich und Polen in den letzten vier Jahren um den Fall kümmen sollen, anstatt sich nun heuchlerisch um das Schicksal von Polanski zu sorgen!
28.September 2009 at 09:29
@Thomas: Ach ja? Und wenn sich unser Bundespräsident für eine rechtsstaatlich völlig korrekte Verhaftung eines Diktatorensohns entschuldigt, weil das aus diplomatischen, bzw. wirtschaftlichen Gründen opportun sein soll, dann funktioniert die Gewaltentrennung richtig?
28.September 2009 at 10:12
Bei aller moralischen Verachtung für Sexualdelikte an Minderjährige und bei allen rechtsstaatlichen Bedenken für den zeitlich willkürlichen Vollzug eines 30jährigen internationalen Haftbefehls: es bleibt doch der unschöne Verdacht, dass die Schweiz urplötzlich von der grauen Liste der finanziellen Schurkenstaaten zur sauberen, blütenweisse Weste demokratischer Ordnung zurückkehren will und ihre Musterknabenrolle wieder einnehmen möchte.
Übrigens: wer an der Uni BS an der Vorlesung ‘Völkerrecht’ teilnimmt, der erfährt nicht nur etwas über internationale Abkommen, sondern auch dass ein Land umso mächtiger ist, desto mehr Freunde es hat (im US-Jargon: “good standing in international communities”). Insofern ist die These des Einschmeichelns nicht soooo weit weg ….
28.September 2009 at 10:21
In Art. 2 des Auslieferungsvertrages mit den USA muss eine Tat nach dem Recht beider Staaten (also der Schweiz und den USA) bestraft werden können.
Nach Art. 97ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches ist die Tat spätestens nach 20 Jahren verjährt, kann also nicht mehr bestraft werden in der Schweiz.
Art 123b der Bundesverfassung ändert daran nichts, denn dieser Artikel betrifft nur Kinder vor der Pubertät. Es müssten also nach über 30 Jahren Feststellungen darüber getroffen werden, ob das Opfer mit 13 Jahren vor der Pubertät war.
Außerdem war die Tat 2008 verjährt und Art 123b sagt nicht, dass eine bereits erfolgte Verjährung wieder rückgängig gemacht wird.
Daraus folgt: Die Verhaftung ist rechtswidrig.
28.September 2009 at 11:15
Dass unsere Landesregierung in den letzten Monaten im In- und Ausland mit ihren Aktionen nicht besonders glänzte, ist wohl unbestritten.
Trotzdem kann das nicht die Legitimation dafür sein, nun willkürlich Haftbefehlen und ähnlichem nachzugehen.
Dass Polanski, Ferienhaus hin oder her, nicht schon früher festgenommen wurde, hat auch mit Verhältnismässigkeit zu tun. Oder ist jemand tatsächlich der Meinung, dass Polizisten ständig vor seinem Ferienhaus Wache schieben sollte? Der Mann hat schliesslich – trotz Sexualdelikt – auch ein Privatleben und kündigt nicht immer in alle Welt an, wann und wo er gerade ist oder hingeht.
Und schliesslich wollen wir alle keinen Überwachungsstaat. Genau dieser wäre aber notwendig gewesen, um ihn quasi auf Schritt und Tritt zu verfolgen. Wer nun das Vorgehen des EJPD in Frage stellt, gibt jenen Recht, die nach noch mehr Überwachung schreien…
28.September 2009 at 11:29
Ich bin plattob solcher Naivität: In Gstaad gibt es übrigens auch eine Polizei: die kann nachschauen, ob das Licht in seinem Ferienchalet brennt und entsprechend handeln können, wenn es denn wirklich so dringend gewesen wäre. Versteckt hat sich Polanski in der Schweiz vermutlich nicht … Die Polizei hätte bloss nicht wegschauen müssen … insofern ist die These vom Überwachungstaat nicht stichhaltig. Es ist logisch, dass das Departement Widmer-Schlumpf (deren demokratische Legitimation auf tönernen Füssen steht) nach einer Begründung sucht, um den Zeitpunkt zu rechtfertigen. Die Einladung zu einem Filmfestival bot sich an …
28.September 2009 at 12:08
@ able
Wenn die Gstaader Polizei einen Anlass hat, wird sie bestimmt nachgeschaut habe. Doch so wie es zurzeit scheint, kam der Ausschlag für die jetzige Verhaftung aus den USA. Und bevor der provisorische Haftbefehl nicht vorlag, hätten auch die Gstaader Polizisten nichts unternommen…
Zudem kam der Hinweis über Zeit und Ort Polanskis auch aus den USA, wenn man 20 Minuten online Glauben schenken darf. Irgendwo irgendwelche Polizisten aufzustellen in der Hoffnung, er würde dann vielleicht auftauchen, wäre «ein Fischen in trüben Gewässern» gewesen. Das wäre dann eher skandalös gewesen, wenn man ohne Anhaltspunkte auf Teufel komm’ raus versucht hätte, ihn festzunehmen…
28.September 2009 at 12:24
Da wir beide weder beim EJPD noch bei der Polizei arbeiten, sind folgende Überlegungen spekulativ:
1)Wenn der Hinweis tatsächlich aus den USA kam, dann stützt dies meine These, dass die Schweiz sich dort in ein gutes Licht präsentieren will. Den Haftbefehl gab es schon seit 30 Jahren. In all diesen Jahren hat Polanski unbehelligt in der Schweiz aufgehalten – trotz dem real existierenden Haftbefehl.
2) Denn die Kantonspolizei braucht nicht Hinweise aus den USA, um zu ermitteln, wann sich Polanski in seinem Chalet aufhält. Sie hätte 30 Jahre Zeit gehabt, wenn sie wirklich hinter Polanski her war, was ganz offenbar seit 1978 nicht der Fall war. Bis gestern …
3) Abgesehen davon habe ich im Radio gehört, dass die USA das Auslieferungsbegehren erst nach der Verhaftung gestellt haben, dass es von seiten der USA also gar keine so grosse Priorität herrschte.
Da wir aber beide keinen Zugang zu den Quellen dieser Verhaftung, bleibt die folgende Diskussion höchstspekulativ
28.September 2009 at 12:44
Die ganze Diskussion, wieso Polanski ausgerechnet jetzt verhaftet wurde und wer Schuld daran sein soll oder die Verhaftung hätte vermeiden können, ist vor allem grotesk. Da werden die wildesten Spekulationen aufgestellt und die Behörden ganz allgemein verurteilt. Wieso? Weil der «Staat» bei einem anderen Fall völlig falsch und moralisch verwerflich gehandelt hat. Gewaltentrennung ist also grundsätzlich gut, aber da sie im anderen Fall zum Fenster rausgeworfen wurde, kann doch auch in diesem Fall ein Auge zugedrückt werden? Schliesslich gilt: In the land of the blind, the one-eyed man is king.
28.September 2009 at 12:46
@ able
Darin sind wie uns einig, dass vieles spekulativ ist und im Laufe der nächsten Tage bestimmt noch bestätigt oder dementiert wird.
Nicht spekulativ ist, dass er vor den USA geflohen ist und eine Strafe – wie die auch immer aussehen mag – nie hat absitzen müssen.
Nicht spekulativ ist auch, dass er sich schon oft hat feiern lassen, währenddem das Opfer keine Genugtuung im Sinne einer Bestrafung erhielt.
Dass sie dabei nach Jahrzehnten die Klage zurückzieht, um nach erfolgloser Suche endlich auch einen Schlussstrich unter die Sache ziehen zu können, ist ja auch irgendwie verständlich. Sie wäre auch dann die Verliererin, wenn er eine Haft hätte verbüssen müssen, denn dann hätte sie den Hass seiner Anhänger zu spüren bekommen…
28.September 2009 at 13:20
Zu 1): Ja, er ist geflohen vor 30 Jahren aus den USA. Und kein Staat der Welt hat ihn bis jetzt ausgeliefert: das ist auch ein Fakt!
Ich verweise auf die Kommentare vor uns. Die Nicht-Verjährung für Sexualdelikte ist in der Schweiz erst sei kurzem angenommen. Man kann sie – aus rechsstaatlichen Gründen – nicht rückwirkend auf Polanski anwenden – so sehr einem persönlich das Schicksal des einst 13jährigen Mädchen berührt und so sehr Widmer-Schlumpf darauf verweist.
Zu 2)
Der Sinn und Zweck der Strafrechts ist nicht Vergeltung und/oder Rache, sondern im gröbsten Fall “Abschreckung” (was mit der Todesstrafe in den USA sowieso nicht der Fall ist). Nach 30 Jahren eine Person verfolgen, wenn sogar das mittlerweile erwachsene Opfer ihm verziehen hat, grenzt an Skurrilität. Schliesslich ist nicht einmal Pinochet von den Engländern an die Justiz in Chile in ausgeliefert worden und der hatte noch ganz andere Sachen auf dem Kerbholz (an dieser Stelle muss man die Genfer Justizbehörden loben, weil die einen Haftbefehl gegen Pinochet erlassen hatten).
28.September 2009 at 14:38
da hat sich die schweiz wieder mal schön in die nesseln gesetzt. nicht dass ich die tat polanskis billige (auf keinen fall!), aber dass man ihn erst jetzt verhaftet, obwohl er anscheinend schon öfters unbehelligt in die schweiz eingereist war, finde ich doch sehr befremdlich. unsere regierung hat unser land in letzter zeit schon genug lächerlich gemacht, da wäre das jetzt nicht auch noch nötig gewesen. was denken sich die rückgrat- und hirnlosen weicheier unseres Bundesrates eigentlich bei solchen aktionen? haben wir sieben regierungen und nicht nur eine? es heisst zwar im volksmund “jedes land hat die regierung welche es verdient”, ich finde allerdings wir haben unsere regierung nicht verdient. ich schäme mich in letzter zeit ein schweizer zu sein :-(
28.September 2009 at 16:05
@Sennhauser/ Verjährung: Im Prinzip hat der Souverän das mit der Verjährungsinitiative vielleicht aufgehoben. Aber mit der Annahme der Initiative ist noch kein gültiger Gesetzesartikel geändert. Geltendes Recht ist weiterhin unter obenstehendem Link zu finden. Und jetzt könnten sich die Juristen den Kopf einschlagen, ob im Hinblick auf das zu änderende Recht die bestehende Frist nicht mehr gültig ist oder ….. – Egal, argumentiert wird ja ganz anders und mit so was von keinem Fingerspitzengefühl.
28.September 2009 at 17:13
Es ist schon kaum zu glauben, wi viele Leute wegen dem Vergewaltiger Polanski auf die Barrikaden gehen und lauthals
seine sofortige Freilassung fordern. Soll es in der Schweiz
künftig zweierlei Recht geben: eins für Leute “mit Namen”
und eines für die andern ? Und noch unglaublicher ist für mich,
dass sich Radio und Fernsehen ebenfalls auf die Seite jener
schlagen. Ekelhaft. Wetten wir, dass die Einstellung jener
Leute schlagartig ändern würde, wenn es um deren Tocher ginge.
28.September 2009 at 17:28
wow. wahnsinn. der typ hat eine dreizehnjährige mit alk und drogen dazu gebracht, sex mit ihm zu haben. er war damals 44. da es sich bei roman polanski um einen augenscheinlich sehr intelligenten menschen handelt, gehen wir davon aus, dass er um die strafrechtliche relevanz seines handelns wusste.
die leute, die nun geltendes recht anwenden, werden hier als ‘rückgrat- und hirnlose weicheier’ beschimpft.
habe ich was verpasst?
28.September 2009 at 18:04
@moleskin: Es wird eben nicht geltendes Recht angewendet. Die Tat ist in der Schweiz verjährt und deshalb darf der Täter nicht mehr ausgeliefert werden. Weshalb sollte Polanski schlechter behandelt werden als jeder andere?
28.September 2009 at 18:35
@Jürgen: ich bin kein jurist, ich lese einfach: bei drs.ch und bei tagi.ch steht, dass die verjährung keine rolle spiele. gemäss dem auslieferungsvertrag von 1997 gelte lediglich die verjährungsfrist der usa, nicht diejenige der schweiz.
keine ahnung, ob das stimmt oder nicht – wie gesagt, ich bin kein jurist. das scheinen mir aber einigermassen zuverlässige quellen zu sein.
ich sehe nach wie vor keinen grund, herrn polanski nicht zu verhaften. eine schlechterbehandlung kann ich ebenfalls nicht erkennen.
28.September 2009 at 19:01
Liebe Schweizer,
seid doch froh das ein Kinder-Schänder von Euren Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde.
Ich wünschte, in Deutschland würde man so konsequent Straftäter verfolgen (immerhin hat Polanski sich damals schuldig bekannt eine 13-Jährige mit Alkohol und Betäubungsmittel zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
28.September 2009 at 19:03
[...] Online Focus Online Stern Welt Online NZZ Online RIA Novosti Opinio Tages-Anzeiger Handelsblatt Sennhausers Filmblog Beitrag [...]
28.September 2009 at 19:09
@moleskin: Die Autoren in den Zeitungen sind im Allgemeinen auch keine Juristen und genau da liegt das Problem: Die schreiben einfach das, was sie vom Hörensagen mitbekommen und das stimmt häufig nicht.
Alle Gesetze und Verträge kann man auf admin.ch downloaden.
Die zivilisierten Rechtsstaaten haben ein System der Verfolguns- und Vollstreckungsverjährung, nachdem ein Täter nach einer bestimmten Zeit – gestaffelt nach der Schwere der Tat – straffrei ist. Nur die USA nicht.
Ich bin für dieses System. Ich halte es für angemessen und es ist auch im Sinne der Opfer.
Von der Polanksi-Angelegenheit weiß man eigentlich nur sicher, dass er einen verbotenen sexuellen Kontakt mit einer 13jährigen hatte. Inwieweit Alkohol und Drogen (und welche) eine Rolle gespielt haben, ist Spekulation. Ich finde das schlimm genug. Aber ich sehe keinen Grund, ein rechtsstaaliches Verjährungssystem in Frage zu stellen.
28.September 2009 at 19:52
Was soll die Aufregung. Wenn Herr oder Frau Meier , Müller usw. dies getan hätte würde sich niemand so aufregen. Nein man würde sagen recht so, endlich. Aber einem Promi muss vergeben werden. Wenn irgend jemandem der sich aufregt, das Roman Polanski vor Gericht soll, der soll überlegen was er tun und denken würde wenn seiner Tochter dies geschehen würde und der Täter sich frei bewegen dürfte…
Aber Filmschaffende leben in einer Welt für sich.
28.September 2009 at 19:55
@jürgen: also, wir sind uns einig, dass polanski verbotenerweise sex mit einer minderjährigen hatte.
es bleibt die frage, ob er nun aufgrund der verträge zwischen der schweiz und den usa ausgeliefert werden muss. er hat in der schweiz die möglichkeit, das auslieferungsgesuch anzufechten; dank seinen finanziellen ressourcen kann er bestimmt alle wege und optionen optimal ausschöpfen.
alles in allem eine faire behandlung für einen geständigen kinderschänder, scheint mir.
was soll das geschrei? wer sex mit kindern hat, muss irgendwie mit ärger rechnen.
ps: soweit ich das mitkriege, hat das us-rechtssystem skandalöse züge. wo bleibt der aufschrei der hiesigen kulturschaffenden über fälschlicherweise gefällte todesurteile? welcher filmemacher setzt sich gegen diese üblen dreimal-verurteilt-und-dann-lebenslänglich-strafen in kalifornien ein? wer kämpft gegen diese unsäglichen us-datenbanken für sexualstraftäter, die menschen nach einem zungekuss mit sechzehn das leben verbauen? die hiesige doppemoral feiert hochzeit.
28.September 2009 at 20:31
@moleskin: Richtig, wir sind uns einig, dass Polanski verbotenen Sex mit einer 13jährigen hatte, das scheint sicher zu sein.
Das Wort “Kinderschänder” würde ich nur mit Vorsicht gebrauchen. Für mich sind das Leute, die den krankhaften und dauerhaften Trieb haben, sich an Kindern zu vergehen. Für mich ist das ein Synonym für Triebtäter.
Polanski hätte damals in den USA angemesssen verurteilt werden müssen.
Und da liegt das Problem: Nach öffentlichen Informationen wollte der Richter Polanski entgegen in den USA legalen Absprachen zu 50 Jahren verurteilen. Das Polanski das nicht akzeptieren konnte und floh, kann ich verstehen. Die USA trägt eine sehr große Verantwortung für die entstandene Situation. Und genau aus diesem Grunde sollten die USA das Verfahren nach 30 Jahren einstellen und nicht versuchen, die Schweiz für ihre Ziele zu
instrumentalisieren.
Die Kulturschaffenden in den USA setzen sich sehr wohl für viele wichtigen politischen Ziele ein. Das hat man doch gerade bei der Wahl von Obama gesehen.
28.September 2009 at 21:04
@jürgen: das ist der punkt: in den usa muss ich als täter mit einer gewissen willkür oder rechtsunsicherheit rechnen. in der schweiz muss ich das weniger – so zumindest mein eindruck. das zeigt sich m.e. nach auch darin, dass solche fälle eben buchstabengetreu erledigt werden.
diese rechtssicherheit in frage zu stellen, indem ich herrn polanski einfach laufen lasse – sorry, aber das ist es nicht wert.
und ich dachte an die kulturschaffenden in der schweiz, die sich gerade so lauthals empören – nicht an diejenigen in den usa. sorry für das missverständnis.
29.September 2009 at 00:54
mann, Mick! ich glaube, so viel kommentar war noch nie hier in deinem blog. medienunterricht live. (@alle anderen: sorry, dass ich hier dazwischenquatsche – bin schon fertig).
29.September 2009 at 08:58
@moleskin: Die Rechtssicherheit wird nicht in Frage gestellt, wenn man Polanski nicht ausliefert. Es sei denn, man hätte in vergleichbaren Fällen stets ausgeliefert, dann hätte man ein Argumentationsproblem.
Es wird auch nicht so sein, dass alle Sexualstraftäter der Welt sich ermutigt fühlen.
Aber umgekehrt: Wenn sich die Schweiz durch die USA instrumentalisieren lässt, wird die Schweiz in Zukunft von den USA als Handlanger betrachtet werden, der willfährig die Anweisungen der USA ausführt.
Es ist ganz wichtig, dass die Schweiz ein sehr gute Lösung wählt, die unabhängig ist und dass sich die Schweiz nicht scheut, den USA eine Absage zu erteilen, wenn die Schweiz der Auffassung ist, dass in diesem Fall ein faires Verfahren in den USA nicht zu erwarten ist und deshalb nicht ausgeliefert wird.
Es gibt sehr gute rechtliche Gründe, Polanksi nicht auszuliefern. Art. 2 des Auslieferungsvertrages sagt, dass er nur ausgeliefert werden kann, wenn die Straftat nach “dem Recht beider Vertragsparteien mit Freiheitsentzug von mehr als einem Jahr bestraft werden kann”. Und auf das Wort “kann” kommt es an.
Die Straftat kann nicht bestraft werden, weil sie verjährt ist.
Wenn es um die prinzipielle Strafbarkeit geht, würde ein Jurist sagen, “wenn die Tat in beiden Staaten mit Freiheitsentzug von mehr als einem Jahr strafbar ist”.
Art. 25 Abs. 3 der Bundesverfassung sagt (gekürzt): Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm [...] unmenschliche [...] Bestrafung droht. Man kann argumentieren, dass eine Bestrafung von 50 Jahren unmenschlich ist und die Auslieferung mit Verweis auf die Bundesverfassung verweigern.
29.September 2009 at 09:42
Nachtrag:
In Artikel 5 des Bundesgesetzes
über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) heißt es:
Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn seine Ausführung Zwangsmassnahmen erfordert und die Strafverfolgung oder die Vollstreckung nach schweizerischem Recht wegen absoluter Verjährung ausgeschlossen wäre.
Also kommt es auf die Verjährung an.
Die Haft ist eine Zwangsmaßnahme und nach Schweizer Recht ist die Tat verjährt.
29.September 2009 at 10:18
Einen negativen Auslieferungsbescheid durch die Richter würde noch nicht automatisch Straffreiheit für Polanski bedeuten …
Denn wenn man streng juristisch argumentieren will, dann könnte man sich mit Art.5, lit.b StGB fragen, ob man Roman Polanski nicht auch in der Schweiz prozessieren könnte, und zwar wegen sex. Handlungen mit Kindern (Art. 187). Denn das Opfer war weniger als 14 Jahre alt ….
Was ich an diesem StGB-Artikel nicht verstehe: welche Verjährungsfristen gelten denn? Diejenige des Inlands (Schweiz) oder des Auslands (USA in diesem Fall)
Und müsste in diesem Fall ein “Zürcher” Staatsanwalt Anklage gegen Polanski erheben (oder ein Bundesanwalt?), nachdem er sich das Dossier von seinem kalifornischen Kollegen hat schicken lasssen
29.September 2009 at 10:24
Warum hat sich Polanski nie der Justiz in den USA gestellt? Warum ist es etwas anderes wenn es eine prominente Persönlichkeit trifft? Wie sollen die Schweizer Behörden feststellen, wann Herr Polanski in der Schweiz ist (sind es nicht dieselben die immer den Spitzelstaat abgeschafft haben wollen????). Wenn es meine Tochter wäre würde ich dieses Sch… sein Leben lang verfolgen, Prominent oder nicht…Er hat Rechtsmittel und er wird Recht bekommen, wenn dem so ist…er kann sich ja sicher einen Top-Anwalt leisten (was ja auch nicht jede/r kann!!)
29.September 2009 at 10:31
Der Auslieferungsvertrag mit den USA ist nicht eindeutig in Bezug auf Verjährung.
Art. 5 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe ist eindeutig:
“Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn seine Ausführung Zwangsmassnahmen erfordert und die Strafverfolgung oder die Vollstreckung nach schweizerischem Recht wegen absoluter Verjährung ausgeschlossen wäre.”
Es kommt auf Schweizer Verjährungsrecht an. Das wird aber in der Presse systematisch verdreht, weil die Redakteure keine Ahnung haben und irgendwelchen sogenannten Experten oder der Justiz glauben.
Wegen der Bundesverfassung hängt die Verjährung in der Schweiz allein davon ab, ob das Opfer ein
“Kind vor der Pubertät” war.
Die Dokumente sind bei admin.ch:
- Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe
in Strafsachen (IRSG)
- Auslieferungsvertrag
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Schweizerisches Strafgesetzbuch
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Die Dateinamen sind:
0.353.933.6.de.pdf 101.de.pdf 311.0.de.pdf 351.1.de.pdf
29.September 2009 at 10:38
@edi: Jeder kleine Mann würde nach Schweizer Recht nicht ausgeliefert werden. Nur bei Polanksi verdreht man zur Zeit das Recht. Das ist die Wahrheit!
Und man kann die Wahrheit nur finden, wenn man sich die Gesetze selbst durchliest. In der Presse steht nur Unfug.
29.September 2009 at 10:46
Mit Bezug auf meinen vorherigen Kommentar stellt sich mir nun die Frage nach einer extraterritorialen Anwendung von Schweizerischen Strafrecht: gilt das nur für CH-Bürger/innen? Wenn ja, dann müsste man sich mit Art. 7 StGB fragen, ob Art. 7,2, lit.b zum Tragen kommt:
Hat der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird?
Gemäss staatsvertraglicher Verpflichtung verfolgte Auslandtaten (Art.6 StGB) kommt das Universalitätsprinzip bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. zum Tragen.
Fragt sich nun also, ob Polanskis Einsatz von Drogen bei der Unzucht mit der Minderjährigen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat …
29.September 2009 at 11:00
Gemäß Art. 5 des Schweizerischen Strafgesetzbuches gilt dieses auch für eine Auslandstat und auch für Nicht-Schweizer: sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187), wenn das Opfer weniger als 14 Jahre alt war.
Wenn das Gesetz nur für Schweizer gilt, ist dies ausdrücklich erwähnt, siehe Art. 7:
“Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen
nicht gegen einen Schweizer begangen …”
Das ändert aber nichts an der Verjährung.
29.September 2009 at 11:20
Wobei wollte man Polanski in der Schweiz tatsächlich wegen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz anzeigen, dann würde sich die nächste Frage, ob 1978 ein solches internationales Abkommen schon in Kraft war (war es vermutlich nicht) nach dem Legalitätsprinzip von Art 1 StGB “nulla poena sine lege”
Oder können sich die internationalen Verträge auch auf Straftaten beziehen, die vor diesem Abkommen begangen worden sind?
29.September 2009 at 11:29
Also das Bundesgesetz über internationale Rechtshife in Strafsachen stammt aus dem Jahr 1981, also drei Jahre nach 1978. Ich recherchiere jetzt mal, wie alt der Auslieferungsvertrag zwischen USA und CH ist
29.September 2009 at 11:29
@jürgen: nicht vergessen – über die auslieferung wurde bislang nicht entschieden. es wurde also kein recht verdreht – weil noch kein kein recht gesprochen wurde.
bis jetzt wurde lediglich der haftbefehl vollzogen. ausgelöst von einem vielleicht übereifrigen beamten. nur: mit übereifrigen beamten kann ich leben – mit willfährigen beamten aber nicht. ich will keine vollzugsbeamten, die an ihrem schreibtisch sitzen und sich sagen: “nö, das mach ich jetzt nicht, weil die verjährung ist rechtlich strittig und meiner frau hat der letzte film von ihm gefallen.” diesen gedanken finde ich schrecklich.
noch zur these der willfährigkeit gegenüber den usa: wer kommt auf die idee, dass die schweiz mit der verhaftung polanskis einen gefallen tut? vielleicht einem kalifornischen staatsanwalt, ja. aber die bundesregierung und herr obama hätten doch ein riesiges problem, wenn polanski 50 jahre ins gefängnis müsste. ich glaube kaum, dass obama von der idee entzückt ist, eine lebenslange haftstrafe für polanski gegenüber seinen anhängern erklären zu müssen. die schweiz ist gerade daran, den usa ein problem aufzuhalsen, nicht einen gefallen zu tun.
noch zur empörung ein vorschlag für einen kleinen test: einfach den namen ‘roman polanski’ durch einen anderen namen ersetzen, z.b. ‘marc rich’. und dann in sich hineinhören und nachschauen, wie gross die eigene empörung noch ist. falls die empörung kleiner oder grösser ist, geht es offenbar nicht nur um ein gesundes rechtsempfinden, sondern um eine person.
29.September 2009 at 11:40
@Primo / @Mick: Du nahmst mir die Wörter aus den Tasten ;-) hatte leider eine so lahme Verbindung, dass es nix gebracht hätte, die Tasten zu bewegen (Medienunterricht zweite Lektion ;-))
29.September 2009 at 11:42
Also der Auslieferungsvertrag zwischen USA und CH stammt vom 14.11.1990 und das IRSG von 1981. Es stellt sich mir wirklich -unter Berücksichtigung des Legalitätsprinzips- die Frage, ob eine Straftat aus dem Jahr 1978 mit späteren internationalen Verträgen nachträglich zur Rechenschaft gezogen werden kann.
29.September 2009 at 11:59
Also nach genauer Lektüre der Präambel des Auslieferungsvertrages bin ich zum Schluss gekommen, dass es vorher schon einen Vertrag gegeben haben muss (“vom Wunsch geleitet … den Verkehr zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Auslieferung neu zu regeln”. Dies kann jedoch auch ein Trugschluss sein. Inwieweit ein allfälliger Vertrag vor 1990 die Periode der 70er Jahre abdeckt, entzieht sich meinen Kenntnissen. Da müsste man im Archiv von admin.ch stöbern
29.September 2009 at 12:44
@able: Der Auslieferungsvertrag gilt auch nach Art. 22 für Alttaten, sofern im Auslieferungsvertrag im Einzelnen nichts anderes steht.
@moleskin: Das Recht kann auch durch Behörden falsch angewendet oder verdreht werden. Das war auch kein übereifriger Beamter. Der Staatsanwalt aus den USA wurde interviewt, danach war das geplant aus den USA.
Für mich spielt der Name keine Rolle, ich war lange bei amnesty international da ging es nie um Prominente.
29.September 2009 at 12:48
Nachtrag:
Ich hatte mit der Züricher Kantonspolizei schon am Sonntag telefoniert. Man hat mir bestätigt, dass es um eine Weisung aus Bern ging und mir sogar die Durchwahl gegeben. Da war nicht irgendein übereifriger Beamter.
Das ist hohe Politik !
29.September 2009 at 12:58
Ich war schockiert über die Aussagen von Herr Tschudin und Rapold. Können die sich eigentlich vorstellen, dass das Opfer lebenslänglich hat? Nein! Die sind sich wohl nicht bewusst dass Missbauchsopfer ein Leben lang seelische Qualen erleidet und dafür darf dann dieser Schänder ein reiches Leben führen, wie ungerecht!!! Dass das Schweizer Fernsehen überhaupt solche Aussagen bringt ist eine Beleidigung und Demütigung an die Missbrauchsopfer!! Warum wurde kein weiblicher Schweizerstar dazu befagt?? Ich bin überzuegt, die hätten eine ganz andere Aussage gemacht. Wenn die Tat auch schon über 30 Jahre her ist, umsomehr wird es endlich Zeit dass er dafür büssen muss. Besser jetzt als nie!! Ob politisch ode nicht, Hauptsache er erhält endlich seine grechte Strafe!!
29.September 2009 at 13:07
wow. die strafverfolgungsbehörden verschiedener länder kooperieren, wenn es um die verfolgung flüchtiger straftäter geht. das ist ja was ganz neues – offenbar neuerdings auch was verwerfliches. hmm.
hohe politik ist hier wohl als synonym für verschwörungstheorie zu lesen. trotz anrufen bei der kapo muss es im moment wohl das bleiben: eine theorie. um nicht so ein unschönes wort wie spekulation zu verwenden.
man kann es drehen wie man will: herr polanski wurde (noch) kein unrecht zugefügt. er kommt in den genuss aller möglichkeiten, die ihm unser rechtssystem bietet. angesichts der schwere der vorwürfe alles im grünen bereich.
ich kann den skandal beim besten willen nicht erkennen.
29.September 2009 at 13:57
woody allen unterzeichnet eine petition zur freilassung von roman polanski.
ehrlich gesagt, mir fehlen die worte.
(nachzulesen hier: http://www.welt.de/vermischtes/article4669746/Polanski-stellt-Antrag-auf-Haftentlassung.html)
29.September 2009 at 14:04
@Gabriella: Das Opfer im konkreten Fall hat Polanski verziehen und sich öffentlich geäußert, dass sie die “vehemente” Art der US-Staatsanwaltschaft belastet.
Wenn man der Ansicht ist, dass die Tat von Polanski lebenslang verfolgt werden soll, muss man das Recht auf demokratische Art und Weise ändern. Hauptsache, es wird das Recht angewandt und die Justiz lässt sich nicht durch Populismus oder Regierungen beeinflussen.
@moleskin: Als ob eine rechtswidrige Auslieferungshaft kein Unrecht wäre!
Ich habe niemals behauptet, dass internationale Kooperation etwas Verwerfliches ist, sondern nur darauf hingewiesen, dass entgegen einer vorherigen Ansicht kein übereifriger Beamter die Situation geschaffen hat.
29.September 2009 at 14:13
@ Jürgen
Wer weiss wieviel Polansky dem Opfer dür diese Aussage bezahlt hat.
Wenn ein Kind von einem Mann geschändet oder eine Frau von einem Mann vergewaltigt wird, kann man das nicht verzeihen, die seelischen Qualen sind zu gross und zu schmerzhaft.
Wer das gottseidank nicht erlebt hat, kann das NIE und auf keinste Weise nachvollziehen!!
29.September 2009 at 14:14
mein lieber jürgen – die rechtswidrigkeit dieser auslieferungshaft scheint mir nicht so klar belegt zu sein, wie du es darstellst.
und das ist auch alles, was von deiner argumentation übrigbleibt: die vermutung der rechtswidrigkeit der auslieferungshaft.
sorry, aber so eine vermutung ist nicht ausreichend, um einen geständigen triebtäter laufen zu lassen.
sollte sich deine vermutung als richtig erweisen, so bin ich auch dafür: asche über unser haupt und mindestens einen bundesrat zurücktreten lassen, ausserdem eine puk für die bundesanwaltschaft, vielleicht unter der leitung von michael steiner. aber bis dahin lassen wir doch diese leute ihre arbeit tun.
29.September 2009 at 14:33
@Gabriella: Das ist Spekulation, daran beteilige ich mich nicht. Sie hat Schmerzensgeld bekommen, das kann sie aber nicht daran hindern, jetzt die Strafverfolgung von Polanski zu fordern. Gerade in den USA kann ich mir nicht vorstellen, dass sie das Geld zurückzahlen müsste, wenn sie die Bestrafung von Polanski öffentlich fordern würde.
@moleskin: Ich habe alle Gesetze zitiert und benannt, jeder kann das nachlesen. Es wäre besser, wenn man auf Argumente eingeht, als vorgetragene Argumente als Vermutung zu bezeichnen. Das bringt nämlich nichts.
Ich habe niemals gefordert, dass einer zurücktritt. Man kann auch Fehler machen. Aber man muss sie korrigieren.
29.September 2009 at 14:48
@jürgen: ich weiss, dass du argumente vorträgst. bloss der schluss, den du daraus ziehst, bleibt für mich eine vermutung. weil ich als nicht-jurist die erfahrung gemacht habe, dass ich auf der zürcher bahnhofstrasse etwa fünf minuten brauche, um einen zweiten juristen zu finden, der aufgrund der gleichen gesetzestexte das gegenteil schliesst.
was mich wundert und auch der grund für meinen ersten beitrag war: woher wissen all die leute, diese filmschaffenden, diese empörten, so genau, was recht wäre? von aussen, ohne kenntnisse der genauen vorgänge, ohne einblicke in akten und papiere? woher nimmt man ohne dieses wissen die leichtfertigkeit, eine sofortige freilassung zu fordern? angesichts der schwere der vorwürfe habe ich dafür einfach nur kopfschütteln übrig.
29.September 2009 at 14:52
@ moleskin
da kann ich Dir nur zustimmen!!
Genau darum gibt es auch immer wieder Wiederholungstäter.
z.B. Man lässt diese frei wegen guter Führung. Schon klar gute Führung, im Knast hat es ja auch keine Kinder und keine Frauen!! Die Justiz wird das NIE lernen!!!!
29.September 2009 at 15:21
@moleskin: Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Deswegen finde ich es auch wichtig, dass Nichtjuristen sich eine eigene Meinung bilden. Die ist manchmal fundierter als die von Juristen. Aber auch als Nichtjurist kommt man nicht darum, die Gesetzestexte zu lesen und damit zu argumentieren.
@Gabriella: Ich bin nicht dafür, dass man Triebtäter frei rum laufen lässt. Ab einem gewissen Maß an Gefährlichkeit muss man diese Leute lebenslang oder während der Zeit der Gefährlichkeit einsperren. Ich sehe das aber eher pragmatisch. Ich meine damit, es geht nicht darum, die Leute zu qäulen, ihre Persönlichkeit zu zerstören oder die so hart wie möglich zu bestrafen, so wie es einige Ideologen in den USA befürworten.
Aber man muss sich darüber im klaren sein, dass nur eine intakte Gesellschaft und intakte Sozialbeziehungen die Anzahl solcher Straftaten klein halten kann. Und da muss der Schwerpunkt der Bemühungen liegen. Und das finde ich schade, dass immer nur der Ruf nach Vergeltung und höheren Strafen auftaucht.
29.September 2009 at 15:27
@ Jürgen
Zitat: Ich bin nicht dafür, dass man Triebtäter frei rum laufen lässt. Ab einem gewissen Maß an Gefährlichkeit muss man diese Leute lebenslang oder während der Zeit der Gefährlichkeit einsperren. Ich sehe das aber eher pragmatisch. Ich meine damit, es geht nicht darum, die Leute zu qäulen, ihre Persönlichkeit zu zerstören oder die so hart wie möglich zu bestrafen, so wie es einige Ideologen in den USA befürworten.
Diese Triebtäter haben ihre Opfer auch gequält, zum Teil grauenvoll gequält. Man hält immer Fürsprache für die Täter und er kann ja nichts dafür, er hatte ja eine schlimme Kindheit usw… und somit ist seine Tat entschuldigt.
Die Opfer werden sehr schnell vergessen, oder die seelischen Qualen der Opfer werden einfach ignoriert.
29.September 2009 at 16:11
Peinlich, dass das Festival in Zürich keine Stellung bezieht zu diesem Fall. Sie schickt die Jury vor (wie heute im Blick zu lesen war) und diverse andere Künstler, aber selber kann sich das Festival nicht zu einer Protestverantsltung durchringen, man könnte ja das Publikum vergraulen welches für die Verhaftung ist, bzw. es sich mit den internationalen Stars verscherzen die gegen die Verhaftung sind. Diese Stars sind in Zukunft ja so wichtig für das Festival. Traurig und Schade, geradezu peinlich die Posse des Festivals. Die Reputation ist sngekratzt, wenn nicht gar schon hinüber.
29.September 2009 at 16:35
@Gabriella: Ich halte keine Fürsprache für die Täter und ich sage auch nicht, dass der Täter nichts dafür kann im Sinne einer Entschuldigung. Für mich ist bloß der Schutz der Gesellschaft der wichtigste Punkt. Man muss das tun, was die Gesellschaft am besten schützt. Wenn man Erfolge durch ein härteres Strafrecht erzielen kann, wäre ich dafür. Ich glaube aber nicht dran.
Und natürlich muss man auch mehr für die Opfer tun.
29.September 2009 at 17:36
nun, mit dem lesen ist es wohl alleine nicht getan. schon die ‘experten’ im nzz-forum müssen die teleologische interpretation bemühen, wenn sie sich die gesetztes- und vertragsartikel um die ohren schlagen.
wie gesagt: es bleibt bei vermutungen. sicherlich basierend auf wohldurchdachten argumenten. aber schlussendlich vermutungen.
also, um die gesellschaft am besten zu schützen, ist es wohl gut, sich die sache mal anzusehen. wenn herr polanski dafür einige zeit im gefängnis sitzen muss – das ist angesichts der vorwürfe wahrlich kein schaden.
29.September 2009 at 17:40
Hier ein Interwiew wo er selber zugibt dass er auf junge Mädchen steht und er lapidar sagt, wozu soll man für etwas bestraft werden was einem Freude macht…einfach pervers… er war damals 43 und das Mädchen 13 Jahre…
http://www.youtube.com/watch?v=GvQ9GETrBhc&feature=player_embedded
29.September 2009 at 18:50
Der englische Posträuber Biggs wurde auch nach Jahrzehnten nach seiner Flucht von Brasilien an England ausgeliefert und musste wieder ins Gefängnis. Auch bei ihm hätte man sagen können, dass die ganze Angelegenheit längst verjährt sei.
Mit der Globalisierung wird es eben auch für Kriminellen immer schwieriger sich über Jharzehnte zu verstecken. Gut so!
29.September 2009 at 19:06
@Peter: Es gibt eben kein “hätte man sagen können” im Recht. Anderer Fall, andere Staaten, andere Rechtsordnungen.
29.September 2009 at 19:13
@Jürgen: Kannst du in deine Spekulationen bitte noch miteinbeziehen, dass der Haftbefehl nicht nur wegen dem nicht beendeten Prozess, sondern auch wegen der Flucht ausgestellt wurde. Gibt es da auch eine Verjährung?
29.September 2009 at 21:03
kulturschaffende sind lernfähig:
micha lewinski am 28.09.09 im tagi: “Die Verhaftung von Roman Polanski ist peinlich und beschämend für die Schweiz.”
dann heute auf sf.tv über micha lewinsky: “Zu den Protestierenden der ersten Stunde gehörte auch der Zürcher Filmer Micha Lewinsky. Doch mittlerweile hat Lewinsky seine Meinung geändert. Heute findet er, dass man Polanski in der Schweiz zu Recht verhaftet hat und dass seine Festnahme die Kulturschaffenden des Landes zu einer neuen Debatte anregen solle.”
wie sagte meine mutter immer so schön: zerscht hirne, denn horne.
29.September 2009 at 22:53
wie lange das her ist, ist scheißegal. macht den kinderfickern den prozess!!!!
29.September 2009 at 22:59
1. Ich könnte wetten, dass Polanski nach Ablauf aller Verfahrensangelegenheiten nicht ausgeliefert wird. Wie die Diskussion oben zeigt, gibt es ausreichend Möglichkeiten, den Auslieferungsvertrag in diesem Fall für nicht geltend zu erklären.
2. Damit steht eigentlich fest, dass es sich bei der Verhaftung um eine Panne handelt und die wahren diplomatischen Probleme erst anfangen. Denn mit nichts kann man sich in den USA politisch dermassen profilieren wie mit der Verfolgung von irgendwas, dem man das Etikett “Sex” aufkleben kann – und der aussenpolitischen Brandmarkung von “Schurkenstaaten” und “sozialistischen” Profiteuren.
3. Die “Gleichbehandlung” von Prominenten ist im amerikanischen Strafrecht so wenig gegeben wie in der Schweiz oder irgendwo. Das gereicht denen aber nicht nur zum Vorteil. Der Sheriff von West Bumblefuck weiss ebenso wie der Staatsanwalt in New York City, dass seine Wiederwahl/politische Karriere mit der Verurteilung eines Prominenten für etwas so Abscheuliches wie irgendwas, das das Etikett “Sex” trägt, garantiert ist.
4. Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft mit Angeklagten “Deals” machen kann, sorgt dabei für weitere Ungerechtigkeit. Sie muss nämlich nur genügend Druck auf jemanden ausüben können, um einen Deal – keine echte Verurteilung – herbeizuführen und davon politisch zu profitieren. Ein Schuldeingeständnis Polanskis halte ich deshalb persönlich für so wertlos wie das jeden anderen Angeklagten im US-Justizverfahren, das in einem Deal zustandegekommen ist. Wer in die Mühle gesteckt wird und im schlimmsten Fall mit 50 Jahren rechnen muss, ist wohl sogar als Unschuldiger bereit, eine Schuldanerkennung zu unterschreiben, wenn ihm dafür zwei Jahre in einem der hotel-artigen Bundesgefängnisse garantiert werden. Folter ist nicht weit davon entfernt. Mit Wahrheitsfindung hat das nichts zu tun. Jedenfalls kaum nach helvetischen Vorstellungen von Recht und Ordnung.
5. Eine Justiz, die Vermögenden selbst bei Kapitalverbrechen häufig anbietet, auf freiem Fuss zu bleiben, wenn sie dafür eine Kaution hinterlegen, sollte in Fluchtfällen nicht die Hilfe andere Staaten beanspruchen können oder gar eine Auslieferung aufgrund von “Flucht” beantragen.
In der ganzen Affäre werden – einmal mehr – die permanent unterschätzten kulturellen Unterschiede zwischen den USA und der Schweiz zu erheblichen Problemen führen.
Es ist ganz einfach naiv zu glauben, dass in solchen Fällen die Diplomatie und die öffentliche Meinung keine Rolle spielen.
Das trifft ja noch nicht mal beim ausländischen Fussballer zu, der in der Schweiz nach zwei Jahren Aufenthalt unter Beugung des Rechts (“Ausnahmeregelung” für Menschen mit spezieller Begabung – klingelt irgendwo eine Glocke?)an all den Secondos vorbei eingebürgert wird, die aufgrund der kommunalen Barrieren seit vierzig Jahren erfolglos versuchen, Schweizer zu werden.
Im Departement Widmer-Schlumpf arbeiten derzeit garantiert ein paar Spezialisten rund um die Uhr, um einen Ausweg zu finden, bei dem alle das Gesicht wahren können.
30.September 2009 at 08:14
@Pit: Bravo !!! Ein hervorragender Beitrag. Und was für ein Kontrast zum vorherigen Beitrag.
30.September 2009 at 10:07
irgendwie, merke ich, geht mir das thema langsam auf den keks :-)
- die verschwörungstheorie zu den gefälligkeiten für die usa ist nett, aber angesichts des ärgers, den die usa mit polanski haben werden, etwas weit hergeholt.
- der straftatbestand ist unbestritten.
- wenn man im ausland unbeliebt wird, weil man internationale verträge einhält – so what?
- polanski sitzt jetzt in einem schweizer gefängnis, kann mit einer fairen behandlung rechnen; er hat ja auch die mittel dazu.
also, was ist grossartiges passiert? scheint mir alles ganz normal zu sein. kein grund, sich weiter aufzuregen.
30.September 2009 at 14:22
Die Vorstellung, dass die Justiz in der Schweiz blind gegenüber den Reichen und Einflussreichen ist, ist naiv. Ohne in Verschwörungstheorien zu verfallen: kann man mir einmal sagen, warum dem CVP-Nationalrat Lombardi der Fahrausweis erst nach der sechsten (oder siebten) Verwarnung entzogen worden ist (trotz Alkohol und Fremdgefährdung?). Einen Sicherungsentzug hat er immer noch nicht am Hals … Warum eigentlich? Ganz offenbar weil die Polizei und die Verwaltung bei einer solchen Persönlichkeit zwei Augen zugedrückt haben, bis es einfach nicht mehr ging …
30.September 2009 at 14:32
Warum haben eigentlich alle jene, die nun fordern, man solle “Kinderfickern” den Prozess machen, nicht selber für Recht und Ordnung gesorgt.
Dass es einen internationalen Haftbefehl gegen Polanski war offenbar bekannt – vielleicht sind internationale Haftbefehle ja auch irgendwo publik zu machen …
Es hätte nicht der Hinweise aus den USA gebraucht, um Polanski zu verhaften. Jeder Bürger aus der Welt hätte (im gegebenen Fall) der Zürcher Flughafenpolizei anrufen können und diese mit dem entsprechenden Hinweis die Ankunft Polanskis melden. Hätte der entsprechende Bürger dies auch noch schriftlich getan und hätte die Polizei nicht reagiert, dann hätte ebendieser Bürger die Polizei wegen Untätigkeit der Behörde belangen können. Jeder Gstaader Einwohner oder auch bloss ein Tourist hätte die Kantonspolizei benachrichtigen können über die Präsenz von Polanski, sollte es die Polizei tatsächlich nicht gemerkt haben ….
An alle Rechthaber: anstatt in blogs euch aufzuregen, wieso gründet ihr nicht einen Verein zum Schutz der sexuellen Integrität von Kindern und verfolgt hochstpersönlich weltweit alle diesbezüglichen internationalen Haftbefehle von flüchtigen, mutmasslichen Tätern.
Anstatt um leere Worte, könnte ihr dann wenigstens um Spenden ringen
30.September 2009 at 14:36
Die Spenden müssten dann entsprechend den Statuten des neu gegründeten Vereins nur dazu verwendet werden, die Telefonate an die (Flughafen-)Polizei zu begleichen sowie einen allfälligen Privatdetektiv, der sich über den Aufentahltsort der gesuchten Person kundig machen
30.September 2009 at 14:47
Es gibt nämlich – juristisch betrachtet – den Unterschied zwischen egoistischen und nicht-egoistischen Verbänden (bin ich mir aber nicht mehr so sicher, müsste man nachschauen, ich denke mir, dass der “Verein” als juristische Rechtsperson mit den entsprechenden Handlungsfähigkeit – z.B. Klage wegen Untätigbleiben der Behörde für den Nicht-Vollzug bei real existierendem Haftbefehl – im ZGB definiert oder umschrieben wird.
30.September 2009 at 14:47
@able:
rechthaber hat es wohl auf beiden seiten der diskussion. leere worte auch.
was mich wirklich interessiert, ist nicht so sehr, dass polanski der prozess gemacht wird.
was ich wissen will: wieso gibt es leute, die sich über diese verhaftung empören? woher stammt die moralische und juristische rechtfertigung, die sofortige freilassung jenseits aller zweifel zu verlangen?
30.September 2009 at 14:57
Offenbar hat der Richter in den USA damals gegen den Verfassungsgrundsatz von “Treu und Glauben” gehandelt (in CH-BV Art.5, glaube ich) und ist wegen ungetreuer Prozessführung abgsetzt worden, weil er den Deal nicht respektiert und Polanski wegen “Vergewaltigung” bestrafen wollte. Deshalb ist er geflüchtet. Es bestanden erhebliche Zweifel an einer korrekten Prozessführung … Deshalb sind Zweifel erlaubt
Wenn du mit dem Strafrecht unzufrieden bist, dann kannst du dies ja per Verfassungsrevison zu ändern trachten. Oder laufende Gesetzesänderungen durch das Parlament per Referendum sistieren: da gibt es eine Publikationfrist bzw. das Gesetz muss publiziert werden und innerhalb einer Frist kann man das Referendum ergreifen.
Zugegeben nicht ganz einfach ….
30.September 2009 at 15:05
genau. zweifel sind erlaubt bzw. diese zweifel müssen aus dem weg geräumt werden – was immer der ausgang ist.
aber reicht das, um alle schweizer gesetze und internationalen verträge auszuhebeln? reicht das für diese supererhöhte empörung (‘ich schäme mich, schweizer zu sein’) aus dem mund subventionierter filmemacher?
tatsächlich scheint die rechtliche situation ja klar zu sein, was die verhaftung in der schweiz angeht. ändern muss man wegen mir also nix.
30.September 2009 at 15:11
Oder einfach ausgedrückt: nur weil die US-Justiz damals ungeheurlich geschlampt hat, muss die Schweiz nun deren fehlerhaftes Justizverhalten nicht überkorrigieren
Was micht interessiert: wenn der Richter wegen ungetreuer Prozessführung abgesetzt worden ist, weil er Polanski wegen “Vergewaltigung” (und wohl nicht wegen Unzucht) verurteilen wollte, wo liegt dann der Stand des Verfahren in den USA.
Kann es tatsächlich wieder aufgerollt werden als sei nichts passiert oder beeinträchtigt der Justizfehler des Richters nicht ebendoch das Verfahren an und für sich (es müsste ja alles für nichtig erklärt werden: Polanski hatte ja die Straftat der Unzucht (und nicht: Vergewaltigung) nur gestanden im Hinblick auf eine mildere Bestarfung durch den Richter. Diesen – im angelsächsischen Raum nicht unüblichen- Deal wollte der Richter heimlich und einseitig kippen.
Ist nun also dieser fehlbare Richter abgesetzt worden, so müsste theoretisch die ganze Anklage neu aufgerollt werden. Ob sich dieser kalifornische Staatsanwalt noch auf die alten Dokumente stützen kann, wäre dann die nächste Frage.
30.September 2009 at 15:22
Nein, die Willkürlichkeit des Zeitpunktes der Verhaftung scheint mir opportunistisch: die Schweiz hat in den USA viel an Sympathie verloren mit ihrer Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug. De facto versuchen die USA der Schweiz über die UBS-Affäre eine Gesetzesänderung zu erzwingen …
30.September 2009 at 15:37
Im übrigen schäme ich mich auch Schweizerin zu sein – aus ganz verschiedenen Gründen, nicht nur wegen der Wollfährigkeit der Administrativbehörden, die Bürger/innen tatsächlich unterschiedlich behandelt (je nach sympathischer Ausstrahlunng unter Umständen: wer ein freches Auftreten hat, hat einfach mal Pech gehabt)
… Die Polizei kann jede(n) mal schnell verhaften (bis zu 36 Std.) – völlig legal … Das kann jedem mal schnell passieren. Dies aber auch in anderen Staaten
Denn: wäre ich Italienerin würde ich mich wahrscheinlich schämern Italienerin zu sein usw. usw.
30.September 2009 at 15:44
@moleskin Man kann eben nicht herbeireden, dass die rechtliche Situation klar im eigenen Sinne ist, dadurch wird sie nicht so wie man will. Sie wird auch nicht klar, dadurch, dass man geäußerte Rechtsauffassungen als Vermutung oder Spekulation bezeichnet.
Art. 5 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen sagt ganz klar:
“Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn
seine Ausführung Zwangsmassnahmen erfordert
und die Strafverfolgung oder die Vollstreckung
nach schweizerischem Recht wegen absoluter
Verjährung ausgeschlossen wäre.
30.September 2009 at 15:48
der zeitpunkt der verhaftung scheint mehr etwas mit der staatsanwaltschaft in kalifornien zu tun haben: polanskis anwälte haben mitte jahr dort ein begehren gestellt, letztes jahr ist ausserdem der doku-film erschienen, der die behörden scharf angriff. also dachten die sich vermutlich, jetzt müsse man mal was unternehmen. so etwas vermutet zumindest robert harris, ein freund polanskis, heute in der new york times.
und zu diesem pseudo-schämen: ja, die schweiz ist eben ein land wie jedes andere auch. da läuft einiges schief. und dazu müssen wir stehen und versuchen, es besser zu machen. schämen hilft nix.
30.September 2009 at 15:52
@mein lieber jürgen: du kannst dir nicht vorstellen, wie sehr und wie gerne ich dir glauben würde.
ich durchkämme die ganze medienlandschaft und die blogosphäre nach antworten – und du bist der einzige auf der ganzen welt, der seine auffassung mit dieser vehemenz vertritt und behauptet, alles andere sei falsch.
ich weiss, million von fliegen können nicht irren und so weiter – aber versteht du meine zweifel an der klar- und wahrheit deiner aussagen auch nur ein bitzeli?
30.September 2009 at 16:41
@moleskin: Es ist eben keine Glaubensfrage und mit den Medien ist so eine Sache. Ich kenne ein Ehepaar, sie ist Ärztin er Jurist und die meinten, jedesmal wenn sie was Medizinisches liest, ist es falsch und jedesmal wenn er was Juristisches liest, ist es falsch. Warum sollte der Rest, der darin steht richtig sein!
Du hast keine Ahnung, wie Artikel zustande kommen.
Wenn die sich in Rechtsfragen nicht auskennen, fragen die irgendeinen Juristen, den sie kennen und suchen nicht so lange, bis sie 5 Meinungen haben. Denn dann würden sie fünf mal so lange für den Artikel brauchen.
Ich verstehe auch Deine Erfurcht vor den Juristen nicht, die es Dir nicht erlaubt, die Gesetze selbst zu lesen. Für Dich ist das, wie Du selbst schreibst, eine Glaubensfrage.
Und deshalb machen manche Juristen, was sie wollen und erklären dem Volk, es sei zu blöd, das selbst zu verstehen und deshalb solle es – das Volk – die Klappe halten, wenn es um komplizierte juristische Fragen geht.
Ich meine das nicht. Ich meine Rechtswissenschaft ist keine Differentialgeometrie, das Recht ist etwas Demokratisches.
30.September 2009 at 17:47
Ich zitiere mal aus einem Urteil von 2003:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=24.07.2003_1A.80/2003
Bei Erlass der Eintretens- und Zwischenverfügung vom 14. Dezember 2001 hatte das Bundesamt das von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Belgrad gestellte Rechtshilfebegehren im Lichte der Art. XIV ff. des zwischen der Schweiz und Serbien am 28. November 1887 abgeschlossenen Auslieferungsvertrags (AV, SR 0.353.981.8) geprüft, subsidiär in Berücksichtigung des internen schweizerischen Rechtshilferechts (gemäss IRSG, SR 351.1, bzw. IRSV, SR 351.11), wie in der betreffenden Verfügung und in der nunmehrigen Schlussverfügung vom 12. März 2003 zutreffend festgehalten wurde.
…
1.3 Zulässige Beschwerdegründe sind sowohl die Verletzung von Bundesrecht und internationalem Staatsvertragsrecht, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens, als auch die Rüge der unrichtigen oder unvollständigen Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts;
Als Ergebnis der Vorprüfung gemäss Art. 80 IRSG gelangte das Bundesamt für Justiz (Bundesamt, BJ) mit Eintretens- und Zwischenverfügung vom 14. Dezember 2001 zum Ergebnis, die anbegehrte Rechtshilfe sei teilweise zulässig, und entsprechend seien die erforderlichen Vollzugsmassnahmen anzuordnen. Im Einzelnen erwog das Bundesamt, das Rechtshilfebegehren vermöge den Erfordernissen des IRSG und des damals massgebenden, am 28. November 1887 abgeschlossenen Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Serbien (SR 0.353.981.8) grundsätzlich zu genügen. Ein Ausschlussgrund nach Art. 3 Abs. 3 IRSG bestehe insoweit, als das Ersuchen Taten betreffe, mit denen Vorschriften über währungs-, handels- oder wirtschaftspolitische Massnahmen verletzt worden seien,
=> Das IRSG ist anwendbar, soweit der Auslieferungsvertrag keine Regelung enthält.
30.September 2009 at 17:53
@jürgen.
schön, was du alles was weisst, was ich nicht weiss.
ich habe die artikel gelesen, ich habe blogkommentare gelesen, ich habe die gesetze gelesen, ich habe die entsprechenden passagen des vertrages gelesen.
und: für mich als laien bleibt die frage, was nun gilt. so eindeutig ist es nicht. unter anderem, weil ich nicht alle umstände kenne – kennen kann. für mich habe ich deshalb beschlossen, dass es mir im moment nicht klar ist. weil: ich glaube keinem experten, da stimme ich mit dir überein. das schliesst aber auch dich ein.
du weisst es besser, schön für dich. du weisst es so gut, dass du entsprechende handlungen verlangst. aber ich kann mich nicht des eindrucks verwehren, dass du gesetzestexte suchst, die deine meinung stützen. anderes ignorierst du.
egal. es müsste dir aber auch möglich sein, anderslautende meinungen zu akzeptieren. und die schlüsse daraus.
30.September 2009 at 17:59
ps: ich finde es witzig, wie du kritisches, eigenständiges denken forderst, aber gebetsmühlenartig gesetzestexte und urteile rezitierst.
es geht um die interpretation der gesetze. das ist keine absolute sache.
30.September 2009 at 18:08
Die Umstände der Verhaftung von Polanski erinnert mich an eine andere Verhaftung vom 23. März ds. Jahres, nämlich die Verhaftung des durch ganz Europa gehetzten irakischen Asylsuchenden Fahad Khammas, der am 23.3.09 eine Verabredung auf dem Migrationsamt des Kantons Zürich hatte und dabei überraschend festgenommen wurde, in Ausschaffungshaft kam und “ausgeschafft” wurde. Polanski hatte eine Einladung an den Filmfestival und wurde dabei überraschend verhaftet. Was mich stört ist die Art und Weise der Verhaftung. In beiden Fällen hat man den Eindruck, dass den beiden Menschen eine Falle gestellt wurde. Man fragt sich, warum die Polizei so hinterhältig handeln muss. Jedenfalls trägt es nicht zum Ansehen der Schweiz bei.
30.September 2009 at 18:32
@moleskin: Die Gesetzestexte sind die Grundlage, die braucht man, sonst sind Rechtsmeinungen nur Geschwätz. Bei http://www.unitalk.ch schreibt einer:
“Mir fällt je länger je mehr auf, dass manche Studierende zuerst die Foliensätze durchkämmen, dann – vielleicht – die Literatur (Lehrbuch, Kommentar, Blick-Interview von Widmer-Schlumpf). Warum startet man nicht bei den Rechtsnormen?”
Genau das ist das Problem. Das macht Mühe. Das kostet Zeit. Und Dein Argumenationsstil ist es einfach zu behaupten, etwas sei klar, da erlaube ich mir, die Gesetze zu zitieren.
Alles wird sich auf die Frage konzentrieren, weshalb die Vertragsparteien (Schweiz-USA) nichts über die Verjährung im “ersuchten” Staat – das wäre die Schweiz – geschrieben haben.
Und ich meine, die haben das nicht offen gelassen, weil die Top-Juristen das vergessen haben.
Die Rechtsprechung sagt einhellig, das IRSG gilt subsidiär – also ergänzend.
An diesem Punkt müsste die Diskussion beginnen, aber die Presse zieht es vor rumzulabbern.
30.September 2009 at 19:09
@jürgen. da sind wir uns ja nicht so uneinig. nur bei ‘klar’ müssen wir aufpassen.
unklar ist für mich die genaue rechtliche situation. offenbar bedarf die einer klärung.
nun muss man ja aber trotzdem etwas tun – man muss entscheiden. diese entscheidung ist für mich klar. weil: ich habe zwei optionen und überlege mir, was ist der worst case bei jeder option:
option 1: ich lass ihn laufen.
worst case: ein verbrechen wird nicht geahndet wie es gemäss gesetz hätte sein sollen.
option 2: ich behalte ihn ihn haft.
worst case: polanski sitzt ungerechterweise ein paar monate in auslieferungshaft, bis wir merken, dass er ein unbescholtener mann ist.
stehe ich vor diesen zwei optionen und ihren worst cases, ist meine entscheidung klar. ich nehme option 2. erstens weil nicht damit zu rechnen ist, dass herr polanski bleibendenden schaden nimmt, zweitens weil er auf eine faire und menschenwürdige behandlung in der schweiz zählen darf.
das ist für mich klar.
30.September 2009 at 19:14
es hat nichts miteinander zu tun, aber ist schon eine ironie des lebens, dass diese mitteilung ausgerechnet am 29.9.09 erschien, auch ein tag, an dem sich polen über die schweiz enervierte. grässlich:
Praktisch einstimmig hat das polnische Parlament am letzten Freitag dafür gestimmt, dass Sexualtäter, die Verbrechen gegen Minderjährige unter 15 Jahren begangen haben, chemisch kastriert werden können. Wenn auch der Senat zustimmt, in dem die Regierungspartei PO eine Mehrheit hat, wird Polen das erste Land in der EU und eines der wenigen weltweit werden, in dem Pädophile mit Medikamenten durch Verminderung des Sexualtriebs “entschärft” werden.
30.September 2009 at 19:41
@moleskin: Deine Option 2 ist nicht so glatt, wie Du Dir das vorstellst. Und es geht auch nicht darum, ob er ein unbescholtener Mann ist.
Selbstverständlich kann Polanski, der selbst stark traumatisiert ist, einen gesundheitlichen Schaden bekommen, er ist 76 Jahre alt. Er wurde von den Nazis verfolgt, seine halbe Familie wurde ermordet, seine Frau auf bestalische Weise umgebracht. Es ist überhaupt nicht weit hergeholt, dass er in der Auslieferungshaft an einem Herzinfarkt oder Hirninfarkt stirbt.
Und dann hat die Schweiz ein echtes Problem.
30.September 2009 at 19:45
Siehe
http://diepresse.com/home/leben/mensch/511954/index.do?direct=511734&_vl_backlink=/home/kultur/film/index.do&selChannel=
Da äußert sich die Schwägerin von Sharon Tate, dass er kein faires Verfahren bekommt.
30.September 2009 at 19:47
Schade, haben den 100. Kommentar knapp verpasst.
Aber noch was @Jürgen Komm. 90:
—-
Art. 5 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen sagt ganz klar:
“Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn
seine Ausführung Zwangsmassnahmen erfordert
und die Strafverfolgung oder die Vollstreckung
nach schweizerischem Recht wegen absoluter
Verjährung ausgeschlossen wäre.
—-
Da sagt ein Prof. Christian Schwarzenegger, Professor für Strafrecht an der Universität Zürich:
«Nach schweizerischem Recht wäre die Straftat von Roman Polanski verjährt. Trotzdem muss die Schweiz Polanski an die USA ausliefern. Dies liegt am Auslieferungsabkommen, welches die Schweiz mit den USA abgeschlossen hat. Anders als im europäischen Raum muss sich die Schweiz an das Recht des ersuchenden Staates, also den USA, richten und dort ist die Tat von Roman Polanski unverjährbar.» (http://bit.ly/GZR0n)
Ich weiss jetzt nicht, ob der Interviewer länger als fünf Minuten gesucht hat und ob der Hr. Schwarzenegger der Götti des Interviewers ist. Aber ich weiss, weshalb Journalisten nie fünf Juristen um Auskunft fragen: Weil sie fünf verschiedene Antworten bekommen und am Schluss nicht mal mehr wissen, was sie gefragt haben ;-)
30.September 2009 at 20:00
@Bürgler: Prof. Christian Schwarzenegger ist Strafrechtler, kein Völkerrechtler. Er begründet seine Ansicht auch nicht.
Der Auslieferungsvertrag sagt in Art. 5:
“Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Verfolgung oder der Vollzug der Strafe oder Massnahme durch Verjährung gemäss dem Recht des ersuchenden Staates ausgeschlossen ist.”
Das meint er wohl. Dadurch wird aber nicht ausgeschlossen, dass das Verjährungsrecht des ersuchten Staates eine Rolle spielen soll.
Die Verhandlungspartner wussten doch, dass es sowohl im ersuchenden als auch im ersuchten Staat ein Verjährungsrecht gibt. Weshalb lässt man das offen? Das sind doch Top-Juristen. Man kann das eigentlich nur als planmäßige Lücke ansehen, die nicht geregelt werden sollte. Daher gilt das IRSG.
30.September 2009 at 20:12
@Bürgler: Der Aussage von Prof. Christian Schwarzenegger zum Strafrecht messe ich einen wesentlich höheren Stellenwert zu, das ist sein Fachgebiet. Er sagt die Tat ist in der Schweiz verjährt. Das Gegenteil wird ja auch oft behauptet.
30.September 2009 at 20:13
@jürgen: keine ahnung, wie hoch die gefahr eines herzinfarktes ist – aber klar, hypothetisch besteht sie. deshalb gibt es verfahren und definierte vorgehensweisen, die er in anspruch nehmen kann.
und nicht vergessen: hey, das ist das risiko, wenn du sex mit 13jährigen hast.
30.September 2009 at 20:24
zu kommentar 102: in dem bericht ‘prophezeit’ seine schwägerin einen unfairen prozess. sie nimmt nicht zum prozess in den 70er jahren stellung. ausserdem sagt sie, der geschlechtsverkehr mit dem 13jährigen opfer sei einvernehmlich erfolgt.
aha.
30.September 2009 at 20:27
@moleskin: Deine Option 2 ist nicht so glatt, wie Du Dir das vorstellst. Und es geht auch nicht darum, ob er ein unbescholtener Mann ist.
Nachtrag:
Der Blick und andere niveaulosen Blätter veröffentlichen inzwischen das Vernehmungsprotokoll des Opfers damals vor 30 Jahren mit sexuellen Details. Ganz toll für das Opfer !!!
Und wenn er ausgeliefert wird, darf das Opfer noch mehrmals zu Gericht und muss sich mit dem ganzen Dreck auseinandersetzen, obwohl es dies erklärtermaßen nicht mehr will !!! Wo bleibt der Opferschutz?
Das sind alles Kollateralschäden. Da kann man nicht einfach sagen, man nimmt in einfach mal fest und hofft, das es ok war, wenn nicht, ist ja nichts passiert.
30.September 2009 at 20:35
@moleskin:
Zitat: hey, das ist das risiko, wenn du sex mit
13jährigen hast.
Ich meine weniger das Risiko für Polanski, sondern das für die Schweiz. Wenn Polanski in der Schweiz an einem Herzinfarkt stirbt wegen der Inhaftierung, dann gibt es von einem Tag auf den anderen eine ganz neue Lage, die sehr viel Zündstoff bietet.
Dann hat man einen Scherbenhaufen. Und auch solche Dinge muss sich eine Justizministerin vorher überlegen.
Bei einem 76 Jahre alten NS-Verbrecher nimmt man das in Kauf. Bei Polanski sieht das ganz anders aus.
30.September 2009 at 20:52
@jürgen: bitte sag mir, dass ich dich falsch verstanden habe.
du sagst, um das opfer zu schützen, müsse man den täter laufen lassen. das meinst du nicht, oder?
das leben des opfers wurde in dem moment massiv beeinträchtigt, als polanski mit ihm sex hatte. das wollen wir bitte nicht vergessen. er ist der einzige, der dafür die verantwortung trägt. es ist tragisch, was dieser frau widerfahren ist und ihr noch heute widerfährt. das macht dieses verbrechen ja derart scheusslich.
30.September 2009 at 21:02
@moleskin: Ich habe gelegentlich das Gefühl, bewußt falsch verstanden zu werden. Du schreibst, ist ja nichts passiert, wenn hinterher die Auslieferung nicht erfolgt. Und ich zähle auf, was alles passiert ist und erwähne dabei, was noch passieren wird.
Das Opfer will seine Ruhe. Woher nimmst Du das Recht gegen den Willen des Opfers dieses nach 32 Jahren vor Gericht zerren zu wollen!
30.September 2009 at 21:29
dann erzählen wir doch mal, was passiert ist:
das vernehmungsprotokoll von 1977 ist seit 2003 im internet nachzulesen.
der sehr zu gunsten von polanski ausfallende doku-film von marina zenovich zeigte bereits 2008 ausschnitte dieses vernehmungsprotokolls. der film wurde am sundance-festival gezeigt und wird offenbar auch am kommenden wochenende in köln gezeigt.
es ist richtig: diese frau hatte vor diesem wochenende keine ruhe, weil polanskis anwälte immer noch an dem fall dran waren. sie hat jetzt keine ruhe. und sie wird auch in zukunft keine ruhe haben, solange der fall nicht geklärt und abgeschlossen ist.
30.September 2009 at 22:27
Wäre die Sache vor 30 Jahren sauber geregelt worden, dann würde das Opfer heute nicht mehr darunter leiden. Die Sache könnte ad acta gelegt werden. Die Unverjährbarkeit dieser Tat verlangt für das Opfer geradezu, dass es endlich zu einem juristischen Ende kommt.
Zu Kommentar 104, Jürgen: Es heisst ja «gemäss dem Recht des ersuchendem Staat» (also gemäss US-Recht). Das schliesst automatisch das Recht des ersuchten Staates (die Schweiz) aus. Sonst würde ja nicht «gemäss welchem Staat» stehen…
30.September 2009 at 22:56
@moleskin: Samantha Geimer äußert sich öffentlich, dass sie Ihre Ruhe haben will und sie hat beantragt, das Verfahren einzustellen. Ferner scbreibt sie
“Ich wurde zum Opfer des Vorgehens des Staatsanwalts”. Polanski habe sie damals “ausgenutzt”. (spiegel.de)
Geh hin zur ihr, trage Deine Argumente vor und erklär ihr, dass es Dir extrem wichtig ist, dass das Verfahren wieder aufgerollt wird.
Polanski ist nicht Marc Dutroux.
Im Falle Dutroux könnte ich Deine Argumentation verstehen, im Zweifel zu verhaften.
30.September 2009 at 23:17
@jürgen
zuerst der disclaimer: die frau hat zu dem aktuellen fall bisher keine auskunft gegeben. wir wissen also nix genaues.
ich glaube, folgendes hast du übersehen: du stellst es dar, wie wenn die frau bis letzten freitag ruhe hatte. und durch die verhaftung nun wieder mit dem verbrechen konfrontiert würde.
dem ist nicht so. sie hatte bisher keine ruhe.
2003 gab es eine extensive berichterstattung über sie. grund: polanski war für den oscar für the pianist nominiert. für die medien genug grund, sie zu belagen.
2008 kam der doku-film raus, sie war wiederum in den medien, auch weil die anwälte polanskis den film nutzten, um den fall wieder vor gericht zu ziehen.
angesichts der weigerung der kalifornischen justiz, den fall ohne anwesenheit polanskis abzuschliessen, ist kein ende absehbar. also wird die frau weiterhin keine ruhe haben. jede erwähnung polanskis in us-amerikanischen medien, jede neue film-veröffentlichung, jede neue biographie, wird zur folge haben, dass die medien sich bei ihr melden.
und nicht vergessen: wer trägt die verantwortung dafür?
30.September 2009 at 23:27
@moleskin: Ich zitiere Sie nur. Die weiß das alles selbst auch, was Du da schreibst und wahrscheinlich wesentlich besser als Du! Setz Dich nicht so über deren Willen hinweg, entmündige die Frau nicht, Du bist doch nicht ihr Vormund!
30.September 2009 at 23:32
@moleskin: Was ist das für ein Argumentationsstil?!?
Samantha Geimer hat sich mehrfach geäußert, dass das Verfahren eingestellt werden soll und Du schreibst einfach wir wissen nichts genaues.
Du möchtest das so haben, damit Du weit und breit Dich dazu auslassen kannst, was gut für Samantha Geimer ist. Entmündige die Frau doch nicht.
30.September 2009 at 23:35
ich kenne ihren willen nicht. so wie du auch nicht. ich gab bloss meine einschätzung wider.
und apropos zitieren, wie wär’s damit:
“Straight up, what he did to me was wrong,” Geimer says. “But I wish he would return to America so the whole ordeal can be put to rest for both of us.”
du siehst, mit alten zitaten kann man so ziemlich jede meinung belegen. kein problem, da musst du schon früher aufstehen.
30.September 2009 at 23:37
zu 117: wir wissen nichts zu ihrer meinung zur aktuellen situation, lieber jürgen. weil sie sich dazu nicht geäussert hat.
30.September 2009 at 23:49
@moleskin: Du kannst sie ja stündlich befragen. Vielleicht ändert sie ihre Meinung.
Dein Zitat stammt nach wikipedia aus 2003, meins ist
aus spiegel.de und stammt aus 2008.
1.Oktober 2009 at 00:00
das heisst, du bleibst dabei: du glaubst zu wissen, was diese frau will? hier, heute, jetzt und angesichts der umstände?
sorry, aber deine argumentation, um den täter laufen zu lassen (hypothetischer herz-/hirninfarkt und “opferschutz”) überzeugt mich einfach zu wenig.
aber unterschiedliche meinungen soll’s geben.
1.Oktober 2009 at 00:03
ach ja, wegen zitaten: hier noch mein lieblingsausspruch von debra tate aus dem tagi von heute:
«Er ist ein guter Kerl»
1.Oktober 2009 at 08:27
@moleskin: Im Gegensatz zu Dir glaube ich, dass Samantha Geimer besser weiß, was sie will als Du.
1.Oktober 2009 at 08:50
Alle, die die Auslieferung von Polanski so vehement befürworten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sich das Ganze auch mal gegen sie selbst richten kann wegen einem Nichtsexualdelikt.
Du feierst gerade Deinen 60. Geburtstag, da kommt die Kantonspolizei vorbei, gratuliert höflich und sperrt Dich in eine 8 qm große Zelle.
Dort eröffnet man Dir, dass Du Dich vor 40 Jahren einer gewerblichen Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben sollst durch Downloads von einem Server in den USA. Die Musikindustrie hat die USA inzwischen fest im Griff und arbeitet gerade Altfälle ab. Gewerblich bedeutet dort in mindestens drei Fällen. Deine Auslieferung ist bereits beantragt.
Du sagst: Das geht nicht, ich bin Schweizer !
Widmer-Schlumpf erwidert mit einem Lächeln im Gesicht: Nach Art. 12 des Auslieferungsvertrages werden auch Schweizer ausgeliefert. Gleiches Recht für alle!
Du sagst: Das ist längst verjährt! Widmer-Schlumpf wieder mit einem Lächeln im Gesicht: aber nicht in den USA.
Nachtrag: Als Du dann mit 90 Jahren kurz nach Deinem Geburtstag in einem Staatsgefängnis in Arizona in der Wüste verstorben bist, erhalten Deine Angehörigen einen Brief. Man entschuldigt sich vielmals für damals, leider habe man sich damals in der IP-Adresse vertan, es war Dein Nachbar.
1.Oktober 2009 at 09:26
Mein Beispiel ist gar nicht weit herbeigeholt. Mir liegt hier ein Fall vor, bei dem ein schwedischer Staatsbürger, der Aufsichtsrat eines schweizer Unternehmen war, aus Deutschland in die USA ausgeliefert werden sollte, obwohl die Tat zum Tatzeitpunkt in Deutschland nicht strafbar war.
Und mehr noch: !!!!!
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/95/4ars-21-95.pdf
»Nach der vom Senat hierzu eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz sind nämlich “aus der Praxis des Auslieferungsverkehrs mit den USA … sogar Fälle bekannt, in denen das zuständige Oberlandesgericht und die Bundesregierung davon ausgingen, daß zu keinem Zeitpunkt beiderseitige Strafbarkeit gegeben war, die USA das Ersuchen jedoch gleichwohl stellten und aufrechterhielten”.«
2.Oktober 2009 at 13:51
Übrigens – breaking news: das IRSG verlangt als Auslieferungsbedingung eine doppelte Verjährungsfrist, während der Staatsvertrag zwischeh USA und und CH “nur” eine einseitige (Nicht-)Verjährung voraussetzt, nämlich die des ersuchenden Staates (in casu: die USA)
2.Oktober 2009 at 14:16
@able: nix breaking.
Der Auslieferungsvertrag USA-CH läßt die Frage offen, welche Bedeutung die Verjährung im ersuchten Staat hat.
Die NZZ schwenkt langsam um:
Beitrag von Prof. Dr. Dr. Hans Giger:
NZZ Online: Verkannte Rechtslage im Fall Polanski
http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/verkannte_rechtslage_im_fall_polanski_1.3751829.html
2.Oktober 2009 at 14:33
@jürgen: ein zitat von dir aus kommentar 93
Es ist eben keine Glaubensfrage und mit den Medien ist so eine Sache. Ich kenne ein Ehepaar, sie ist Ärztin er Jurist und die meinten, jedesmal wenn sie was Medizinisches liest, ist es falsch und jedesmal wenn er was Juristisches liest, ist es falsch. Warum sollte der Rest, der darin steht richtig sein!
Du hast keine Ahnung, wie Artikel zustande kommen.
Wenn die sich in Rechtsfragen nicht auskennen, fragen die irgendeinen Juristen, den sie kennen und suchen nicht so lange, bis sie 5 Meinungen haben. Denn dann würden sie fünf mal so lange für den Artikel brauchen.
:-)
2.Oktober 2009 at 16:51
@moleskin: Dieser Artikel ist allerdings nicht von einem Redakteur, sondern von einem Prof. Dr. Dr. Hans Giger.
Was ich in Kommentar 93 beschrieben habe ist das Verhalten von Redakteuren. Das geht eigentlich aus dem Zusammenhang hervor.
Selbstverständlich ist es Dein Recht, gegenüber jeder Rechtsauffassung kritisch zu sein, auch oder gerade, wenn sie von Juristen kommt.
2.Oktober 2009 at 18:43
at juergen: na und? Was schlussfolgerst du daraus?
2.Oktober 2009 at 18:55
übrigens doch breaking news: jetzt hat sich der kalifornische Gouvernator Schwarzenegger zu Wort gemeldet und verkündet (in 20 Minuten), er werde dafür sorgen, dass Polanski 40 Jahre hinter Gitter kommt. Wie er das – ohne Brechung der Gewaltenteilung – machen will, weiss wohl nur er …
Mir war Polanski auch nie besonders sympathisch, aber jetzt scheint er definitiv zum Sündenbock für alle Sexualtäter zu werden, auf den eine Gemeinschaft ihren kollektiven Hass projizieren kann
2.Oktober 2009 at 19:13
@able: Bei 130 weiß ich nicht, was Du meinst.
131 ist tatsächlich “breaking news”, mein “nix breaking” bezog sich auf 126, ich meine das wurde alles schon zitiert. Das war nichts neu und schon gar nichts breaking.
Bitte nenne eine Quelle zu 131. Ich finde das nicht.
2.Oktober 2009 at 20:18
@able: Sei doch bitte so nett und nenne die genaue Quelle dafür, dass Schwarzenegger verkündet hat, er werde dafür sorgen, dass Polanski 40 Jahre hinter Gitter kommt.
Ich finde bei http://www.20min.ch nichts dergleichen.
2.Oktober 2009 at 23:05
Noch so ein Schwein:
Vierjähriger der sexuellen Belästigung beschuldigt
Ein Vierjähriger wurde im US-Bundesstaat Texas der sexuellen Belästigung beschuldigt, weil er eine Frau umarmt und dabei deren Brüste berührt hat. Der Junge wurde von der Vorschule suspendiert.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,453730,00.html
siehe auch die Berichte von Lehrerinnen aus den USA:
http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-63299.html
Glaubt irgendein Mensch, dass es in einem solchen Land eine objektive Aufklärung gibt?
2.Oktober 2009 at 23:26
Mein Kommentar befindet sich in der Moderation?
Was hat das zu bedeuten? Ist er für andere sichtbar.
2.Oktober 2009 at 23:51
Das ist ja eine richtige Fundgrube der letzte Link aus 134.
Auf einer feuchtfröhlichen Silvesterparty hatte Genarlow Wilson im Alter von 17 Jahren im US-Bundesstaat Georgia Oralsex mit einer 15-jährigen Freundin. Darauf stehen in Georgia zehn Jahre Haft. Nach zwei Jahren wollte ein Richter ihn jetzt freilassen – aber ein Staatsanwalt legte Widerspruch ein.
http://www.tagesschau.de/ausland/meldung22684.html
2.Oktober 2009 at 23:51
Der “Blick” (die Abendausgabe von heute) auf der S.2/3 oder ev. auch “20 Minuten”, auf alle Fälle eine Gratiszeitung ich habe es nur flüchtig im Zug gesehen …
2.Oktober 2009 at 23:56
@able: Lies doch mal den Link aus 136, da taucht auch das Wort “Vergewaltigung” auf und es ist von Deals die Rede. Kommt mir alles so bekannt vor.
3.Oktober 2009 at 16:28
@Jürgen: Moderation bedeutet, dass der Spamfilter ihn wegen etwaiger Schlüsselwörter zurückhält, bis ich als Webmaster ihn freigebe, den Kommentar. Das schützt den Blog vor Trollen und Kommentaren unter der Gürtellinie. Manchmal reichen dann eben bestimmte Wörter in Kombination, bei Dir war es wohl das Borstentiert kombiniert mit den restlichen einschlägigen Verweisen. Und da ich in den Ferien bin, dauert die Freigabe halt mal ein paar Stunden. Sorry!
3.Oktober 2009 at 18:04
130 bezog sich auf 127
3.Oktober 2009 at 18:38
Unsere intelligenten Filmemacher solllten sich mal an solchen Filmstoff (Mutter verhaftet ihren Sohn usw.) ranmachen, wenn sie effektiv die prüde US-Sexualmoral kritisieren wollen, aber die bearbeiten lieber die alten Psycho-Schinken aus der Mottenkiste von Freuds Unbewussten, wonach der Mensch sowieso immer von Affekten fremdgesteuert ist
3.Oktober 2009 at 23:30
@Michael Sennhauser: Vielen Dank für die Info und viel Spaß im Urlaub. Das Thema ist ne echte Herausforderung für jeden Spamfilter.
4.Oktober 2009 at 16:00
Auszug aus BGE 117 IB 53:
http://lawbiz.ch/i/informationen/bgeleitentscheide/Band_117_1991/BGE_117_IB_53.html
“Die Vollziehung eines derartigen Ersuchens setzt gemäss dieser Erklärung voraus, dass die ihm zugrundeliegende strafbare Handlung sowohl nach dem Recht des ersuchenden Staates als auch nach dem des ersuchten Staates strafbar ist (vgl. hiezu BGE 112 Ib 591 f. E. 11a; 99 Ia 88 f. E. 5a). In Verbindung mit der Annahme, dass auch die Verjährung als Strafhinderungs- oder Strafaufhebungsgrund ein Institut des materiellen Strafrechts sei (so HANS SCHULTZ, Das Schweizerische Auslieferungsrecht, Basel 1953, S. 341 f., und Einführung in den allgemeinen Teil des Strafrechts, Band I, 4. Aufl. Bern 1982, S. 24 f. und 251; offengelassen in BGE 105 IV 9 E. 1a), würde dieses in Art. 5 Ziff. 1 lit. a EÜR aufgestellte Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit auch die Prüfung der Verjährung mitumfassen.”
Also: Bei der Prüfung der Strafbarkeit muss die Verjährung mitgeprüft werden. Eine Tat ist nicht strafbar, wenn sie verjährt ist.
4.Oktober 2009 at 20:11
SF Tagesschau
http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2009/10/04/schweiz/widersprueche_und_disput_im_fall_polanski
Widersprüche und Disput im Fall Polanski
Die Affäre Polanski wird um eine Facette reicher: Das gleiche Bundesamt, das Roman Polanski verhaften liess, hatte ihm drei Jahre zuvor erlaubt, eine Wohnung in der Schweiz zu kaufen. Derweil erfasst die Causa Polanski auch die bundesrätliche Krisenkommunikation.
Das Bundesamt für Justiz erteilte dem Hauskauf schriftliche seinen Segen, obwohl der Regisseur schon damals international zur Verhaftung ausgeschrieben war.
Dreieinhalb Jahre später ordnete das gleiche Bundesamt die Verhaftung von Roman Polanski an.
4.Oktober 2009 at 21:39
Soviel ich weiss, dürfen Ausländer in der Schweiz kein Haus kaufen (auch kein Chalet) – ohne Bewilligung!!!! In diesem Fall hat das EJPD für Polanski eine Ausnahme gemacht – vermutlich weil er ein vermögender Ausländer (man erinnere sich: Berlusconi konte in S-Chanf kein Haus kaufen, er musste seine Mutter als Käuferin vorschieben, die eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton GR hatte).
Dass die linke Hand nicht wissen kann, was die rechte macht, ist in einem solchen grossen Departement nicht verwunderlich (sonst hätten ja Bundes-Beamte die totale Kontrolle über jeden Bürger). Verwunderlich ist, dass der Promi-Status Polanski einmal zum Vorteil geriet, das andere Mal zum Nachteil: schliesslich posaunte ja auch der Bundesrat, dass die Justiz für alle gelte
5.Oktober 2009 at 23:13
alles arschlecker! polanski muß für sein verbrechen gerade stehn. er kann ja aussagen, er darf nicht mehr davon laufen. weltkünstler blabla… jeder soll gleich behandelt, ob regiesseur oder toilettenfrau!
ist doch wahr mensch! jetzt heißt es “der arme polanski” und was hat er dem armen mädchen angetan? was sind schon dreissig jahre…
scheiß auf die kunst! kunst ist eh geschmacksache und so gute filme hat er auch nicht gemacht.
DL
6.Oktober 2009 at 11:38
Wenn selbst “das arme Mädchen”,also das Opfer (das er tatsächlich vergewaltigt hat) findet das Verfahren solle eingestellt werden und – laut Kommentar des Tagesaneiger – sogar die Initiantin der Unverjährungsinitiative den Willen des Opfers als prioritär ansieht und dementsprechend für eine Einstellung des Verfahrens plädiert, dann kann man nach 30 Jahren angestrengtem ‘Wegschauen’ nicht plötzlich Lynchjustiz üben …
Oder du Klugscheisser: warum hast du dich nicht eigentlich schon früher persönlich darum gekümmert und der Berner Kantonspolizei den Hinweis über den Aufenthalt Polanskis gegeben, wenn es dir jetzt soooo wichtig erscheint, dass er verurteilt wird.
Du hättest lediglich aufmerksam die (rosa) Presse lesen müssen, um dich über Polanskis Standort kundig zu machen …. soo schwierig wäre das nicht gewesen.
6.Oktober 2009 at 16:52
Zu “Ex-Staatsanwalt gesteht Lüge im Polanski-Verfahren” NZZ 02.10.2009
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/ex-staatsanwalt_polanski_1.3757324.html
Das Geständnis des Staatsanwaltes kommt ja wie bestellt. Es wäre kaum nachweisbar gewesen, ob und was er damals mit dem Richter besprochen hat. Wenn er jetzt erklärt, er habe gelogen, um den Film aufzupeppen, könnte man das durchaus als ein Verbrechen gegen die Justiz ansehen. Behinderung der Justiz und ähnliche Delikte sind in den USA sehr schwerwiegend. Man könnte argumentieren, durch die erfundenen Verfahrensfehler erschwert der Staatsanwalt der US-Justiz das Verfahren gegen Polanski. Keiner, erst Recht kein Staatsanwalt würde ohne Not sich derart selbst bezichtigen.
Das sieht so aus, als ob der Staatsanwalt sehr nachdrücklich gebeten wurde, seine Behauptung im Film zu revidieren.
6.Oktober 2009 at 16:54
Hier übrigens das Original-Geständnis Polanskis im Rahmen des Deals mit dem Gericht:
http://www.thesmokinggun.com/archive/years/2009/0928091polanskiplea1.html
6.Oktober 2009 at 17:24
Angeblich war Angelica Huston dabei, als Polanski das Opfer mißbrauchte.
Siehe http://www.thesmokinggun.com/archive/years/2008/1203081roman1.html
Investigators also interviewed actress Angelica Huston, who was present in Nicholson’s home while Polanski was sequestered in a bedroom with the child. Huston said the teenager “didn’t appear to be distressed,” adding that “she seemed sullen, which I thought was a little rude.” Asked about the girl’s age, Huston replied, “she appeared to be one of those kind of little chicks between, could be between any age up to 25.” Huston added, “She did not look like a 13-year-old little scared thing.” While doubting that Polanski “would sodomize, forcibly sodomize and rape an unwilling girl,” Huston remarked, “I don’t think he’s a bad man…I think he’s an unhappy man.”
6.Oktober 2009 at 17:52
Ich verstehe diese Kreise nicht ganz. Wenn tatsächlich Angelica Huston dabei war, als sich Polanski mit der 13jährigen ins Nebenzimmer verzog, hätte sie doch hintergehen müssen und ihm sagen: “He Roman, das ist keine gute Idee.”
9.Oktober 2009 at 13:04
Also zu “diesen Kreisen” finde ich: Polanskis Leben und Treiben ist filmreif und übertrifft sogar David Lynchs ‘Mullholland Drive’: ein polnischer Jude vergewaltigt in der Villa von Jack Nicholson (eben: am Mulholland Drive) bei einem fotoshooting eine karrieregeile 13jährige. Angelica Houston gibt zu Prokoll, dass Mädchen habe auf sie nicht “distressed” gewirkt. Später wird Polanski von einem antisemitischen Richter hintergangen, der den Deal zwischen Staatsanwalt und Strafverteidiger platzen lässt und damit Polanski lebenslange Flucht auslöst.
Notabene: das Ganze nachdem die von ihm schwangere Sharon Tate von der Manson-Bande hingemetzelt worden – nach dem Muster wohl des Horrorfilms ‘Rosemaries Baby’…
Hollywoods Traumfabrik könnte sich doch wirklich den realen Alptraum ihrer Schauspieler und Regisseure annehmen …
Notabene: ich billige Polanskis Verhalten in keiner Weise, doch muss man sich die Gegenwart vor Augen halten: ich habe gerade in der bazonline gelesen, dass ein ungarischer Trainer (Janos S.) 5 Buben im Alter zwischen 10 und 14 Jahren missbraucht haben soll und er ist zu einer stationären Therapie verurteilt worden. Später dann noch zu einem Landesverweis: jetzt ist er Ungarn und trainiert dort wieder eine Jungenmannschaft … ha ha
9.Oktober 2009 at 13:07
hier der link zum Trainer, der Buben missbraucht hat
http://bazonline.ch/basel/stadt/So-loest-Basel-paedophile-Probleme/story/14773751/print.html
11.Oktober 2009 at 11:40
Man sollte sich den DOK-Film von Marina Zenovich anschauen, der bei aller Sympathie für Roman Polanski die objektiven Bedingungen des Verfahrens rekonstruiert: die Staatsanwaltschaft musste die Anklagepunkte wegen Vergewaltigung, Sodomie sowie Abgabe von Drogen fallenlassen, weil die Gegenpartei nicht wollte, dass das Opfer vor Gericht aussagt. Damit war eigentlich nur das Vergehen wegen ‘rechtswidrigem Sexualverkehr mit Minderjährigen’ noch justitiabel. Dies widerstrebte dem Richter (Rittenband), der eine allfällige Appellation Polanskis bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe unbedingt verhindert wollte. Er wollte also den rechtmässigen Justizweg vorsätzlich abschneiden und hat Polanskis Verteidiger und dem Staatsanwalt ein Scheinverfahren vorgeschlagen, das er dann selbst torpediert hat, indem er eine 90tägige psychiatrische Diagnostik in einem Gefängnis als “Strafe” vorschlug (dagegen hätte man anscheinend nicht appellieren können, womit sich Rittenband hätte sicher sein können, dass Polanski die 90 Tage absitzen muss ohne Möglichkeit einer Einsprache). Doch das persönliche Strafbedürfnis des Richters misslang, weil selbst das Gefängnis (Chino) nach 45 Tagen zum Schluss kam, dass Polanski nicht geistesverrückt ist. Rittenband setzte die restlichen Tage aus und Polanski konnte offiziell die USA zwecks Arbeit verlassen. Zwielichtige Pressefotos veranlassten Rittenband Polanski in die USA zurückzubeordern. Polanski ging tatsächlich in die USA zurück, um sich der Justiz zu stellen. Doch als der Richter Rittenband vom Staatsanwalt und von Polanskis Verteidiger abermals ein Scheinverfahren abverlangte und diese beiden sich nun nicht mehr der Loyalität des Richters sicher sein konnten, haben sie veranlasst, dass Rittenband vom Verfahren als Richter abberufen wurde, was dann auch geschah. Erst in diesem Stadium hat Polanski die USA verlassen, d.h. nachdem er die Hälfte der Strafe abgesessen hatte und nachdem er es abgelehnt hatte, den Prozess einer TV-Übertragung öffentlich zu machen.
Sogar der Anwalt des Opfers gab zu, dass Polanski kein faires Verfahren erhalten hatte.
Das Opfer seinerseits bekam kein faires Verhalten vonseiten der Medien (wie früher schon das Opfer Polanski bei der Ermordung seiner Frau). Die europäische Presse hatte nämlich den Namen von Samantha Gailey veröffentlicht und sie der globalen Lächerlichkeit preisgegeben (ei, Mädel, Nasti Kinski wollte es ja auch usw.). Wenn man nun also realistischerweise davon ausgeht, dass das Opfer Samantha Gailey auch heutzutage nicht bereit sein wird, vor Gericht auszusagen, dann bleibt wiederum nur ein einziger Anklagepunkt übrig (“unlawful sex”), Samanthas halbierte Unterhose mit Polanskis Spermaflecken als Beweis für den Geschlechtsverkehr, zwei gültige psychiatrische Diagnostiken, dass Polanski nicht geistesverrückt ist sowie die Abberufung eines Richters, der die Möglichkeit einer Appellation mit allen Tricks verhindert wollte. Geht es nun also um die restlichen 45 Tage Gefängnis, die Polanski nicht in der state prison in Chino abgesessen hat?
Dass Polanski später in Frankreich in die ‘académie francaise’ aufgenommen wurde als sei gar nichts passiert, ist irgendwie auch unappetitlich. Ich denke – ausser dem Opfer, das mit der unerwünschten publicity der Presse doppelt bestraft wurde – hat sich niemand zurückhaltend verhalten: weder die USA noch Frankreich und -last but least- die Schweiz:
Die Polizisten am Zürcher Flughafen haben mit der Verhaftung Polanskis sicher ihre Pflicht erfüllt, stolz darauf sollten sie nicht sein. Sollten nun die Richter zum Schluss kommen, die Bedingungen für eine Auslieferung seien erfüllt, dann kann man als Schweizerin ebenfalls nicht stolz auf die Leistung sein.
Es stimmt eben nicht, dass politische Erwägungen keinen Einfluss auf Justizverfahren haben. Schliesslich wurde Pinochet von England auch nicht an Chile ausgeliefert aus Altersgründen. Aber vielleicht war diese Ausnahme ja explizit in einem Vertrag zwischen UK und Chile vereinbart.
Wenn die Franzosen nun ihren Staatsbürger unbedingt vor einer Auslieferung in die USA retten möchten, müssten sie ihn – im Sinne einer stellvertretenden Rechtspflege – selber anklagen und dann von der Schweiz die Auslieferung verlangen. Da Polanski Franzose ist, hätte dieses französische Begehren wahrscheinlich Priorität vor dem amerikanischen …. Darüber können sich aber nun die Völkerrechtler streiten