Weiterhin keine nationale Altersfreigabe

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Fotomontage © sennhauser

Die Altersfreigaben für einzelne Kinofilme in der Schweiz werden von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Zürich und Basel haben zum Beispiel je eine eigene Kommission dafür. Die Filmverleiher müssen ihre Filme anmelden und (gegen Gebühr) eine Freigabe beantragen. Bern überlässt die Altersfreigabe seit einiger Zeit den Kinobetreibern, die dafür allerdings auch das Risiko tragen. Sollten Eltern nämlich klagen, weil ihre Kinder von einem Film traumatisiert worden sind, stünden die Kinobetreiber wohl in der Verantwortung. Viele Kantone übernehmen schlicht und einfach die Altersfreigabeempfehlungen aus Zürich. Seit geraumer Zeit aber laufen Anstrengungen, die Freigabe (ähnlich dem deutschen Modell der FSK) zu zentralisieren. Das würde die Kantone entlasten, aber auch die Verleiher und die Kinobetreiber, die sogar bereit wären, die Kosten eines zentralen Büros zu tragen, wenn sie dafür nicht mehr in jedem Kanton separat zur Kasse gebeten würden. Wie nun gestern der «Sonntag» meldete, ist diese Vereinheitlichung aber vorerst gescheitert.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) wollte aufräumen mit dem kantonalen Wirrwarr und hat ein Konzept für eine nationale Filmkommission erarbeitet. Jetzt liegt das Resultat der Vernehmlassung vor: «22 Kantone haben dem Projekt zugestimmt», sagt KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger. Einige Kantone verlangten leichte Korrekturen. Vier hingegen wollen nichts wissen von einer solchen Kommission – nämlich Genf, Waadt, Neuenburg und Graubünden.
Die Kantone begründen ihre ablehnende Haltung unterschiedlich: Graubünden befürchtet einen administrativen Mehraufwand. Die drei Westschweizer Kantone hingegen sind grundsätzlich skeptisch, weil sie im Jugendschutz generell strenger sind als die Deutschschweiz. Ihre eigenen Filmkommissionen haben dementsprechend auch mehr Kompetenzen. Nun steht die KKJPD vor einem Problem. Sie kann die nationale Filmkommission faktisch nur dann einführen, wenn alle Kantone einverstanden sind, erklärt Schneeberger. Der Grund liegt in der Finanzierung: Die Branche hat sich bereit erklärt, das Sekretariat der nationalen Filmkommission zu führen und die 30 Mitglieder zu entschädigen. Im Gegenzug spart sie die Gebühren, die sie heute an die fünf Kantone mit Kommissionen entrichten muss. Doch die Filmverleiher und Kinos weigern sich, gleichzeitig die nationale Kommission zu finanzieren und parallel dazu Gebühren in Genf und im Waadtland abzuliefern.
[Florence Vuichard, Sonntag, 16. August 2009]

Erleichtert sind dafür wohl die kantonalen Mitglieder der Kommissionen. Denn nun können sie vorerst weiterhin gratis Filme gucken, auch wenn sie sich dabei hin und wieder zum Ausgleich etwas aktuellen torture-porn wie Hostel oder Saw antun müssen. In Basel reden die Kinobetreiber im Alltag übrigens immer noch von «Zensur» wenn sie die Altersfreigabekommission meinen. Und da deren Entscheid bindend ist, haben sie faktisch sogar Recht damit.

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