Roman Polanski in Zürich verhaftet

Roman Polanski (rechts) in seinem 'The Fearless Vampire Killers'
Roman Polanski (rechts) in seinem ‚The Fearless Vampire Killers‘

Heute Abend hätte Roman Polanski am Zurich Film Festival einen Preis entgegennehmen sollen. Aber gestern Samstag wurde er offenbar in Zürich verhaftet, aufgrund eines Haftbefehls von 1978. Wenn das stimmt, ist es doppelt absurd, denn Polanski war seit 1978 immer wieder in der Schweiz, unter anderem 1995 am ersten Cinemusic Festival in Gstaad. Hier die Meldung des Zurich Film Festivals. So idiotisch der Vorgang auf den ersten Blick erscheint (ist mit dem Fall des Bankgeheimnisses auch die Rechtssouveränität aufgegeben worden?) – dem Zurich Film Festival bringt der Vorfall seiner Peinlichkeit zum Trotz globale Schlagzeilen. Der Schweiz auch, aber die braucht das Land so nicht wirklich…

Nachtrag von 13 Uhr:

Protest von den Schweizer Filmschaffenden des ARF / FDS

Schweizer Filmer protestieren vehement!

Die Verhaftung Polanskis ist nicht nur eine groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheuerer Kulturskandal.

Die Verhaftung von Roman Polanski, der heute Sonntag am 5. Zurich Film Festival für sein Lebenswerk geehrt werden sollte, ist nicht nur ein juristischer Skandal, der dem Ansehen der Schweiz weltweit immensen Schaden zufügen wird, sondern auch eine Ohrfeige ins Gesicht aller Kulturschaffenden in der Schweiz. Wir Schweizer Filmer und Filmerinnen protestieren scharf und fordern das Bundesamt für Justiz auf, die kulturelle Ehrung eines international anerkannten Filmkünstlers nicht für eine Schweizer Justizposse auszunutzen.

Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass die Schweizer Justiz dem Begehren der USA , auf einen amerikanischen Haftbefehl aus dem Jahr 1978 (!) fussend, nachgibt, damit einer der renommiertesten Filmregisseure der Welt wegen einem über dreissig Jahre zurückliegenden Fall verhaftet wird.

Nachtrag 2 von 13.20 Uhr:

Erinnert irgendwie an die Geschichte des Dirigenten Pierre Boulez, der 2001 in Basel aus dem Hotelbett heraus als Terrorist verhaftet wurde…

Nachtrag 3 von 13.40 Uhr:

Die Website der New York Times hat die Meldung via AP aufgenommen. Gegenüber der AP habe weder der Sprecher der Zürcher Polizei noch jener des Bundesjustizdepartementes die Vorgänge bisher näher erläutert.

Nachtrag 4 von 13.55 Uhr:

Die Geschichte des Justizfalls Roman Polanski hat der HBO-Dokumentarfilm Wanted and Desired von Marina Zenovich letztes Jahr akribisch aufgearbeitet. Bis hin zu der Tatsache, dass die US-Justiz sich allen Aufrufen zum Trotz nicht zu einer Verjährung hat durchringen können. Hier der Trailer zum Film auf YouTube:

Nachtrag 5 von 16.45 Uhr:

Das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement gibt ein paar magere Punkte als Stellungsnahme bekannt:

Stellungnahme : Verhaftung von Roman Polanski

Bern, 27.09.2009 –

  • Roman Polanski wurde gestern Abend bei seiner Ankunft auf der Basis eines US-Haftbefehls in provisorische Auslieferungshaft genommen.
  • Die US-Behörden werfen Roman Polanski sexuelle Handlungen mit Kindern vor, namentlich in einem Fall von 1977 mit einem 13-jährigen Mädchen in Los Angeles.
  • Seit Ende 2005 fahnden die US-Behörden weltweit nach Roman Polanski.
  • Ein US-Haftbefehl gegen Roman Polanski liegt seit 1978 vor.
  • Ob Roman Polanski tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, steht erst fest, wenn das Auslieferungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Sowohl ein Auslieferungshaftbefehl als auch ein Auslieferungsentscheid kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Dessen Entscheide können ans Bundesgericht weiter gezogen werden.
  • Aus Rücksicht auf das nun laufende Verfahren können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

Adresse für Rückfragen:

Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 40 90
Guido Balmer, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 40 40

Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Internet: http://www.ejpd.admin.ch

Nachtrag 5 von 20.00 Uhr

Inzwischen hat sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zum Vorgehen der Bundesbehörden geäussert: «Wir konnten rechtlich nichts anderes machen» (die ganze Aussage im Oton gibts hier ganz unten zu hören). Unter anderem weist sie darauf hin, dass ein Auslieferungsbegehren gemäss Abkommen mit den USA verbindlich sei, und dass natürlich weder Polen noch Frankreich, dreren Büergerrechte Polanski besitzt, ihre eigenen Bürger ausliefern würden – was auch die Schweiz nicht täte. Allerdings beträfen die Vorwürfe an Polanski erstens kein Kavaliersdelikt und zweitens sei nach der neuen Schweizer Rechtslage der sexuelle Missbrauch Minderjähriger auch in der Schweiz nicht mehr verjährbar.

Dazu, dass Polanski nicht schon bei frühreren Besuchen in Gstaad verhaftet worden sei, erklärt sie, da hätten die Behörden (anders als die Journalisten?) eben jeweils erst im Nachhinein von seinem Aufenthalt in der Schweiz erfahren, im Gegensatz zu seinem gross angekündigten Auftritt am Zurich Film Festival, der für heute Abend geplant war.

Stellt sich für den politischen Laien noch die Frage, warum die Diplomatie des Landes nicht auf die Idee gekommen ist, das Zurich Film Festival frühzeitig auf das Auslieferungsbegeheren aufmerksam zu machen. Aber wahrscheinlich ist es zur Zeit eben doch wichtiger, gegenüber den USA die Rolle des Musterknaben zu spielen, als gegenüber dem Rest der Welt.


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155 Antworten auf „Roman Polanski in Zürich verhaftet“

  1. @Primo / @Mick: Du nahmst mir die Wörter aus den Tasten ;-) hatte leider eine so lahme Verbindung, dass es nix gebracht hätte, die Tasten zu bewegen (Medienunterricht zweite Lektion ;-))

  2. Also der Auslieferungsvertrag zwischen USA und CH stammt vom 14.11.1990 und das IRSG von 1981. Es stellt sich mir wirklich -unter Berücksichtigung des Legalitätsprinzips- die Frage, ob eine Straftat aus dem Jahr 1978 mit späteren internationalen Verträgen nachträglich zur Rechenschaft gezogen werden kann.

  3. Also nach genauer Lektüre der Präambel des Auslieferungsvertrages bin ich zum Schluss gekommen, dass es vorher schon einen Vertrag gegeben haben muss („vom Wunsch geleitet … den Verkehr zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Auslieferung neu zu regeln“. Dies kann jedoch auch ein Trugschluss sein. Inwieweit ein allfälliger Vertrag vor 1990 die Periode der 70er Jahre abdeckt, entzieht sich meinen Kenntnissen. Da müsste man im Archiv von admin.ch stöbern

  4. @able: Der Auslieferungsvertrag gilt auch nach Art. 22 für Alttaten, sofern im Auslieferungsvertrag im Einzelnen nichts anderes steht.

    @moleskin: Das Recht kann auch durch Behörden falsch angewendet oder verdreht werden. Das war auch kein übereifriger Beamter. Der Staatsanwalt aus den USA wurde interviewt, danach war das geplant aus den USA.

    Für mich spielt der Name keine Rolle, ich war lange bei amnesty international da ging es nie um Prominente.

  5. Nachtrag:

    Ich hatte mit der Züricher Kantonspolizei schon am Sonntag telefoniert. Man hat mir bestätigt, dass es um eine Weisung aus Bern ging und mir sogar die Durchwahl gegeben. Da war nicht irgendein übereifriger Beamter.

    Das ist hohe Politik !

  6. Ich war schockiert über die Aussagen von Herr Tschudin und Rapold. Können die sich eigentlich vorstellen, dass das Opfer lebenslänglich hat? Nein! Die sind sich wohl nicht bewusst dass Missbauchsopfer ein Leben lang seelische Qualen erleidet und dafür darf dann dieser Schänder ein reiches Leben führen, wie ungerecht!!! Dass das Schweizer Fernsehen überhaupt solche Aussagen bringt ist eine Beleidigung und Demütigung an die Missbrauchsopfer!! Warum wurde kein weiblicher Schweizerstar dazu befagt?? Ich bin überzuegt, die hätten eine ganz andere Aussage gemacht. Wenn die Tat auch schon über 30 Jahre her ist, umsomehr wird es endlich Zeit dass er dafür büssen muss. Besser jetzt als nie!! Ob politisch ode nicht, Hauptsache er erhält endlich seine grechte Strafe!!

  7. wow. die strafverfolgungsbehörden verschiedener länder kooperieren, wenn es um die verfolgung flüchtiger straftäter geht. das ist ja was ganz neues – offenbar neuerdings auch was verwerfliches. hmm.

    hohe politik ist hier wohl als synonym für verschwörungstheorie zu lesen. trotz anrufen bei der kapo muss es im moment wohl das bleiben: eine theorie. um nicht so ein unschönes wort wie spekulation zu verwenden.

    man kann es drehen wie man will: herr polanski wurde (noch) kein unrecht zugefügt. er kommt in den genuss aller möglichkeiten, die ihm unser rechtssystem bietet. angesichts der schwere der vorwürfe alles im grünen bereich.

    ich kann den skandal beim besten willen nicht erkennen.

  8. @Gabriella: Das Opfer im konkreten Fall hat Polanski verziehen und sich öffentlich geäußert, dass sie die „vehemente“ Art der US-Staatsanwaltschaft belastet.
    Wenn man der Ansicht ist, dass die Tat von Polanski lebenslang verfolgt werden soll, muss man das Recht auf demokratische Art und Weise ändern. Hauptsache, es wird das Recht angewandt und die Justiz lässt sich nicht durch Populismus oder Regierungen beeinflussen.

    @moleskin: Als ob eine rechtswidrige Auslieferungshaft kein Unrecht wäre!

    Ich habe niemals behauptet, dass internationale Kooperation etwas Verwerfliches ist, sondern nur darauf hingewiesen, dass entgegen einer vorherigen Ansicht kein übereifriger Beamter die Situation geschaffen hat.

  9. @ Jürgen

    Wer weiss wieviel Polansky dem Opfer dür diese Aussage bezahlt hat.

    Wenn ein Kind von einem Mann geschändet oder eine Frau von einem Mann vergewaltigt wird, kann man das nicht verzeihen, die seelischen Qualen sind zu gross und zu schmerzhaft.

    Wer das gottseidank nicht erlebt hat, kann das NIE und auf keinste Weise nachvollziehen!!

  10. mein lieber jürgen – die rechtswidrigkeit dieser auslieferungshaft scheint mir nicht so klar belegt zu sein, wie du es darstellst.

    und das ist auch alles, was von deiner argumentation übrigbleibt: die vermutung der rechtswidrigkeit der auslieferungshaft.

    sorry, aber so eine vermutung ist nicht ausreichend, um einen geständigen triebtäter laufen zu lassen.

    sollte sich deine vermutung als richtig erweisen, so bin ich auch dafür: asche über unser haupt und mindestens einen bundesrat zurücktreten lassen, ausserdem eine puk für die bundesanwaltschaft, vielleicht unter der leitung von michael steiner. aber bis dahin lassen wir doch diese leute ihre arbeit tun.

  11. @Gabriella: Das ist Spekulation, daran beteilige ich mich nicht. Sie hat Schmerzensgeld bekommen, das kann sie aber nicht daran hindern, jetzt die Strafverfolgung von Polanski zu fordern. Gerade in den USA kann ich mir nicht vorstellen, dass sie das Geld zurückzahlen müsste, wenn sie die Bestrafung von Polanski öffentlich fordern würde.

    @moleskin: Ich habe alle Gesetze zitiert und benannt, jeder kann das nachlesen. Es wäre besser, wenn man auf Argumente eingeht, als vorgetragene Argumente als Vermutung zu bezeichnen. Das bringt nämlich nichts.

    Ich habe niemals gefordert, dass einer zurücktritt. Man kann auch Fehler machen. Aber man muss sie korrigieren.

  12. @jürgen: ich weiss, dass du argumente vorträgst. bloss der schluss, den du daraus ziehst, bleibt für mich eine vermutung. weil ich als nicht-jurist die erfahrung gemacht habe, dass ich auf der zürcher bahnhofstrasse etwa fünf minuten brauche, um einen zweiten juristen zu finden, der aufgrund der gleichen gesetzestexte das gegenteil schliesst.

    was mich wundert und auch der grund für meinen ersten beitrag war: woher wissen all die leute, diese filmschaffenden, diese empörten, so genau, was recht wäre? von aussen, ohne kenntnisse der genauen vorgänge, ohne einblicke in akten und papiere? woher nimmt man ohne dieses wissen die leichtfertigkeit, eine sofortige freilassung zu fordern? angesichts der schwere der vorwürfe habe ich dafür einfach nur kopfschütteln übrig.

  13. @ moleskin

    da kann ich Dir nur zustimmen!!

    Genau darum gibt es auch immer wieder Wiederholungstäter.

    z.B. Man lässt diese frei wegen guter Führung. Schon klar gute Führung, im Knast hat es ja auch keine Kinder und keine Frauen!! Die Justiz wird das NIE lernen!!!!

  14. @moleskin: Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Deswegen finde ich es auch wichtig, dass Nichtjuristen sich eine eigene Meinung bilden. Die ist manchmal fundierter als die von Juristen. Aber auch als Nichtjurist kommt man nicht darum, die Gesetzestexte zu lesen und damit zu argumentieren.

    @Gabriella: Ich bin nicht dafür, dass man Triebtäter frei rum laufen lässt. Ab einem gewissen Maß an Gefährlichkeit muss man diese Leute lebenslang oder während der Zeit der Gefährlichkeit einsperren. Ich sehe das aber eher pragmatisch. Ich meine damit, es geht nicht darum, die Leute zu qäulen, ihre Persönlichkeit zu zerstören oder die so hart wie möglich zu bestrafen, so wie es einige Ideologen in den USA befürworten.

    Aber man muss sich darüber im klaren sein, dass nur eine intakte Gesellschaft und intakte Sozialbeziehungen die Anzahl solcher Straftaten klein halten kann. Und da muss der Schwerpunkt der Bemühungen liegen. Und das finde ich schade, dass immer nur der Ruf nach Vergeltung und höheren Strafen auftaucht.

  15. @ Jürgen
    Zitat: Ich bin nicht dafür, dass man Triebtäter frei rum laufen lässt. Ab einem gewissen Maß an Gefährlichkeit muss man diese Leute lebenslang oder während der Zeit der Gefährlichkeit einsperren. Ich sehe das aber eher pragmatisch. Ich meine damit, es geht nicht darum, die Leute zu qäulen, ihre Persönlichkeit zu zerstören oder die so hart wie möglich zu bestrafen, so wie es einige Ideologen in den USA befürworten.

    Diese Triebtäter haben ihre Opfer auch gequält, zum Teil grauenvoll gequält. Man hält immer Fürsprache für die Täter und er kann ja nichts dafür, er hatte ja eine schlimme Kindheit usw… und somit ist seine Tat entschuldigt.

    Die Opfer werden sehr schnell vergessen, oder die seelischen Qualen der Opfer werden einfach ignoriert.

  16. Peinlich, dass das Festival in Zürich keine Stellung bezieht zu diesem Fall. Sie schickt die Jury vor (wie heute im Blick zu lesen war) und diverse andere Künstler, aber selber kann sich das Festival nicht zu einer Protestverantsltung durchringen, man könnte ja das Publikum vergraulen welches für die Verhaftung ist, bzw. es sich mit den internationalen Stars verscherzen die gegen die Verhaftung sind. Diese Stars sind in Zukunft ja so wichtig für das Festival. Traurig und Schade, geradezu peinlich die Posse des Festivals. Die Reputation ist sngekratzt, wenn nicht gar schon hinüber.

  17. @Gabriella: Ich halte keine Fürsprache für die Täter und ich sage auch nicht, dass der Täter nichts dafür kann im Sinne einer Entschuldigung. Für mich ist bloß der Schutz der Gesellschaft der wichtigste Punkt. Man muss das tun, was die Gesellschaft am besten schützt. Wenn man Erfolge durch ein härteres Strafrecht erzielen kann, wäre ich dafür. Ich glaube aber nicht dran.

    Und natürlich muss man auch mehr für die Opfer tun.

  18. nun, mit dem lesen ist es wohl alleine nicht getan. schon die ‚experten‘ im nzz-forum müssen die teleologische interpretation bemühen, wenn sie sich die gesetztes- und vertragsartikel um die ohren schlagen.

    wie gesagt: es bleibt bei vermutungen. sicherlich basierend auf wohldurchdachten argumenten. aber schlussendlich vermutungen.

    also, um die gesellschaft am besten zu schützen, ist es wohl gut, sich die sache mal anzusehen. wenn herr polanski dafür einige zeit im gefängnis sitzen muss – das ist angesichts der vorwürfe wahrlich kein schaden.

  19. Hier ein Interwiew wo er selber zugibt dass er auf junge Mädchen steht und er lapidar sagt, wozu soll man für etwas bestraft werden was einem Freude macht…einfach pervers… er war damals 43 und das Mädchen 13 Jahre…

  20. Der englische Posträuber Biggs wurde auch nach Jahrzehnten nach seiner Flucht von Brasilien an England ausgeliefert und musste wieder ins Gefängnis. Auch bei ihm hätte man sagen können, dass die ganze Angelegenheit längst verjährt sei.
    Mit der Globalisierung wird es eben auch für Kriminellen immer schwieriger sich über Jharzehnte zu verstecken. Gut so!

  21. @Peter: Es gibt eben kein „hätte man sagen können“ im Recht. Anderer Fall, andere Staaten, andere Rechtsordnungen.

  22. @Jürgen: Kannst du in deine Spekulationen bitte noch miteinbeziehen, dass der Haftbefehl nicht nur wegen dem nicht beendeten Prozess, sondern auch wegen der Flucht ausgestellt wurde. Gibt es da auch eine Verjährung?

  23. kulturschaffende sind lernfähig:

    micha lewinski am 28.09.09 im tagi: „Die Verhaftung von Roman Polanski ist peinlich und beschämend für die Schweiz.“

    dann heute auf sf.tv über micha lewinsky: „Zu den Protestierenden der ersten Stunde gehörte auch der Zürcher Filmer Micha Lewinsky. Doch mittlerweile hat Lewinsky seine Meinung geändert. Heute findet er, dass man Polanski in der Schweiz zu Recht verhaftet hat und dass seine Festnahme die Kulturschaffenden des Landes zu einer neuen Debatte anregen solle.“

    wie sagte meine mutter immer so schön: zerscht hirne, denn horne.

  24. 1. Ich könnte wetten, dass Polanski nach Ablauf aller Verfahrensangelegenheiten nicht ausgeliefert wird. Wie die Diskussion oben zeigt, gibt es ausreichend Möglichkeiten, den Auslieferungsvertrag in diesem Fall für nicht geltend zu erklären.

    2. Damit steht eigentlich fest, dass es sich bei der Verhaftung um eine Panne handelt und die wahren diplomatischen Probleme erst anfangen. Denn mit nichts kann man sich in den USA politisch dermassen profilieren wie mit der Verfolgung von irgendwas, dem man das Etikett „Sex“ aufkleben kann – und der aussenpolitischen Brandmarkung von „Schurkenstaaten“ und „sozialistischen“ Profiteuren.

    3. Die „Gleichbehandlung“ von Prominenten ist im amerikanischen Strafrecht so wenig gegeben wie in der Schweiz oder irgendwo. Das gereicht denen aber nicht nur zum Vorteil. Der Sheriff von West Bumblefuck weiss ebenso wie der Staatsanwalt in New York City, dass seine Wiederwahl/politische Karriere mit der Verurteilung eines Prominenten für etwas so Abscheuliches wie irgendwas, das das Etikett „Sex“ trägt, garantiert ist.

    4. Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft mit Angeklagten „Deals“ machen kann, sorgt dabei für weitere Ungerechtigkeit. Sie muss nämlich nur genügend Druck auf jemanden ausüben können, um einen Deal – keine echte Verurteilung – herbeizuführen und davon politisch zu profitieren. Ein Schuldeingeständnis Polanskis halte ich deshalb persönlich für so wertlos wie das jeden anderen Angeklagten im US-Justizverfahren, das in einem Deal zustandegekommen ist. Wer in die Mühle gesteckt wird und im schlimmsten Fall mit 50 Jahren rechnen muss, ist wohl sogar als Unschuldiger bereit, eine Schuldanerkennung zu unterschreiben, wenn ihm dafür zwei Jahre in einem der hotel-artigen Bundesgefängnisse garantiert werden. Folter ist nicht weit davon entfernt. Mit Wahrheitsfindung hat das nichts zu tun. Jedenfalls kaum nach helvetischen Vorstellungen von Recht und Ordnung.

    5. Eine Justiz, die Vermögenden selbst bei Kapitalverbrechen häufig anbietet, auf freiem Fuss zu bleiben, wenn sie dafür eine Kaution hinterlegen, sollte in Fluchtfällen nicht die Hilfe andere Staaten beanspruchen können oder gar eine Auslieferung aufgrund von „Flucht“ beantragen.

    In der ganzen Affäre werden – einmal mehr – die permanent unterschätzten kulturellen Unterschiede zwischen den USA und der Schweiz zu erheblichen Problemen führen.

    Es ist ganz einfach naiv zu glauben, dass in solchen Fällen die Diplomatie und die öffentliche Meinung keine Rolle spielen.

    Das trifft ja noch nicht mal beim ausländischen Fussballer zu, der in der Schweiz nach zwei Jahren Aufenthalt unter Beugung des Rechts („Ausnahmeregelung“ für Menschen mit spezieller Begabung – klingelt irgendwo eine Glocke?)an all den Secondos vorbei eingebürgert wird, die aufgrund der kommunalen Barrieren seit vierzig Jahren erfolglos versuchen, Schweizer zu werden.

    Im Departement Widmer-Schlumpf arbeiten derzeit garantiert ein paar Spezialisten rund um die Uhr, um einen Ausweg zu finden, bei dem alle das Gesicht wahren können.

  25. irgendwie, merke ich, geht mir das thema langsam auf den keks :-)

    – die verschwörungstheorie zu den gefälligkeiten für die usa ist nett, aber angesichts des ärgers, den die usa mit polanski haben werden, etwas weit hergeholt.
    – der straftatbestand ist unbestritten.
    – wenn man im ausland unbeliebt wird, weil man internationale verträge einhält – so what?
    – polanski sitzt jetzt in einem schweizer gefängnis, kann mit einer fairen behandlung rechnen; er hat ja auch die mittel dazu.

    also, was ist grossartiges passiert? scheint mir alles ganz normal zu sein. kein grund, sich weiter aufzuregen.

  26. Die Vorstellung, dass die Justiz in der Schweiz blind gegenüber den Reichen und Einflussreichen ist, ist naiv. Ohne in Verschwörungstheorien zu verfallen: kann man mir einmal sagen, warum dem CVP-Nationalrat Lombardi der Fahrausweis erst nach der sechsten (oder siebten) Verwarnung entzogen worden ist (trotz Alkohol und Fremdgefährdung?). Einen Sicherungsentzug hat er immer noch nicht am Hals … Warum eigentlich? Ganz offenbar weil die Polizei und die Verwaltung bei einer solchen Persönlichkeit zwei Augen zugedrückt haben, bis es einfach nicht mehr ging …

  27. Warum haben eigentlich alle jene, die nun fordern, man solle „Kinderfickern“ den Prozess machen, nicht selber für Recht und Ordnung gesorgt.
    Dass es einen internationalen Haftbefehl gegen Polanski war offenbar bekannt – vielleicht sind internationale Haftbefehle ja auch irgendwo publik zu machen …
    Es hätte nicht der Hinweise aus den USA gebraucht, um Polanski zu verhaften. Jeder Bürger aus der Welt hätte (im gegebenen Fall) der Zürcher Flughafenpolizei anrufen können und diese mit dem entsprechenden Hinweis die Ankunft Polanskis melden. Hätte der entsprechende Bürger dies auch noch schriftlich getan und hätte die Polizei nicht reagiert, dann hätte ebendieser Bürger die Polizei wegen Untätigkeit der Behörde belangen können. Jeder Gstaader Einwohner oder auch bloss ein Tourist hätte die Kantonspolizei benachrichtigen können über die Präsenz von Polanski, sollte es die Polizei tatsächlich nicht gemerkt haben ….
    An alle Rechthaber: anstatt in blogs euch aufzuregen, wieso gründet ihr nicht einen Verein zum Schutz der sexuellen Integrität von Kindern und verfolgt hochstpersönlich weltweit alle diesbezüglichen internationalen Haftbefehle von flüchtigen, mutmasslichen Tätern.
    Anstatt um leere Worte, könnte ihr dann wenigstens um Spenden ringen

  28. Die Spenden müssten dann entsprechend den Statuten des neu gegründeten Vereins nur dazu verwendet werden, die Telefonate an die (Flughafen-)Polizei zu begleichen sowie einen allfälligen Privatdetektiv, der sich über den Aufentahltsort der gesuchten Person kundig machen

  29. Es gibt nämlich – juristisch betrachtet – den Unterschied zwischen egoistischen und nicht-egoistischen Verbänden (bin ich mir aber nicht mehr so sicher, müsste man nachschauen, ich denke mir, dass der „Verein“ als juristische Rechtsperson mit den entsprechenden Handlungsfähigkeit – z.B. Klage wegen Untätigbleiben der Behörde für den Nicht-Vollzug bei real existierendem Haftbefehl – im ZGB definiert oder umschrieben wird.

  30. @able:
    rechthaber hat es wohl auf beiden seiten der diskussion. leere worte auch.

    was mich wirklich interessiert, ist nicht so sehr, dass polanski der prozess gemacht wird.

    was ich wissen will: wieso gibt es leute, die sich über diese verhaftung empören? woher stammt die moralische und juristische rechtfertigung, die sofortige freilassung jenseits aller zweifel zu verlangen?

  31. Offenbar hat der Richter in den USA damals gegen den Verfassungsgrundsatz von „Treu und Glauben“ gehandelt (in CH-BV Art.5, glaube ich) und ist wegen ungetreuer Prozessführung abgsetzt worden, weil er den Deal nicht respektiert und Polanski wegen „Vergewaltigung“ bestrafen wollte. Deshalb ist er geflüchtet. Es bestanden erhebliche Zweifel an einer korrekten Prozessführung … Deshalb sind Zweifel erlaubt
    Wenn du mit dem Strafrecht unzufrieden bist, dann kannst du dies ja per Verfassungsrevison zu ändern trachten. Oder laufende Gesetzesänderungen durch das Parlament per Referendum sistieren: da gibt es eine Publikationfrist bzw. das Gesetz muss publiziert werden und innerhalb einer Frist kann man das Referendum ergreifen.
    Zugegeben nicht ganz einfach ….

  32. genau. zweifel sind erlaubt bzw. diese zweifel müssen aus dem weg geräumt werden – was immer der ausgang ist.

    aber reicht das, um alle schweizer gesetze und internationalen verträge auszuhebeln? reicht das für diese supererhöhte empörung (‚ich schäme mich, schweizer zu sein‘) aus dem mund subventionierter filmemacher?

    tatsächlich scheint die rechtliche situation ja klar zu sein, was die verhaftung in der schweiz angeht. ändern muss man wegen mir also nix.

  33. Oder einfach ausgedrückt: nur weil die US-Justiz damals ungeheurlich geschlampt hat, muss die Schweiz nun deren fehlerhaftes Justizverhalten nicht überkorrigieren
    Was micht interessiert: wenn der Richter wegen ungetreuer Prozessführung abgesetzt worden ist, weil er Polanski wegen „Vergewaltigung“ (und wohl nicht wegen Unzucht) verurteilen wollte, wo liegt dann der Stand des Verfahren in den USA.
    Kann es tatsächlich wieder aufgerollt werden als sei nichts passiert oder beeinträchtigt der Justizfehler des Richters nicht ebendoch das Verfahren an und für sich (es müsste ja alles für nichtig erklärt werden: Polanski hatte ja die Straftat der Unzucht (und nicht: Vergewaltigung) nur gestanden im Hinblick auf eine mildere Bestarfung durch den Richter. Diesen – im angelsächsischen Raum nicht unüblichen- Deal wollte der Richter heimlich und einseitig kippen.
    Ist nun also dieser fehlbare Richter abgesetzt worden, so müsste theoretisch die ganze Anklage neu aufgerollt werden. Ob sich dieser kalifornische Staatsanwalt noch auf die alten Dokumente stützen kann, wäre dann die nächste Frage.

  34. Nein, die Willkürlichkeit des Zeitpunktes der Verhaftung scheint mir opportunistisch: die Schweiz hat in den USA viel an Sympathie verloren mit ihrer Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug. De facto versuchen die USA der Schweiz über die UBS-Affäre eine Gesetzesänderung zu erzwingen …

  35. Im übrigen schäme ich mich auch Schweizerin zu sein – aus ganz verschiedenen Gründen, nicht nur wegen der Wollfährigkeit der Administrativbehörden, die Bürger/innen tatsächlich unterschiedlich behandelt (je nach sympathischer Ausstrahlunng unter Umständen: wer ein freches Auftreten hat, hat einfach mal Pech gehabt)
    … Die Polizei kann jede(n) mal schnell verhaften (bis zu 36 Std.) – völlig legal … Das kann jedem mal schnell passieren. Dies aber auch in anderen Staaten
    Denn: wäre ich Italienerin würde ich mich wahrscheinlich schämern Italienerin zu sein usw. usw.

  36. @moleskin Man kann eben nicht herbeireden, dass die rechtliche Situation klar im eigenen Sinne ist, dadurch wird sie nicht so wie man will. Sie wird auch nicht klar, dadurch, dass man geäußerte Rechtsauffassungen als Vermutung oder Spekulation bezeichnet.

    Art. 5 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen sagt ganz klar:

    „Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn
    seine Ausführung Zwangsmassnahmen erfordert
    und die Strafverfolgung oder die Vollstreckung
    nach schweizerischem Recht wegen absoluter
    Verjährung ausgeschlossen wäre.

  37. der zeitpunkt der verhaftung scheint mehr etwas mit der staatsanwaltschaft in kalifornien zu tun haben: polanskis anwälte haben mitte jahr dort ein begehren gestellt, letztes jahr ist ausserdem der doku-film erschienen, der die behörden scharf angriff. also dachten die sich vermutlich, jetzt müsse man mal was unternehmen. so etwas vermutet zumindest robert harris, ein freund polanskis, heute in der new york times.

    und zu diesem pseudo-schämen: ja, die schweiz ist eben ein land wie jedes andere auch. da läuft einiges schief. und dazu müssen wir stehen und versuchen, es besser zu machen. schämen hilft nix.

  38. @mein lieber jürgen: du kannst dir nicht vorstellen, wie sehr und wie gerne ich dir glauben würde.

    ich durchkämme die ganze medienlandschaft und die blogosphäre nach antworten – und du bist der einzige auf der ganzen welt, der seine auffassung mit dieser vehemenz vertritt und behauptet, alles andere sei falsch.

    ich weiss, million von fliegen können nicht irren und so weiter – aber versteht du meine zweifel an der klar- und wahrheit deiner aussagen auch nur ein bitzeli?

  39. @moleskin: Es ist eben keine Glaubensfrage und mit den Medien ist so eine Sache. Ich kenne ein Ehepaar, sie ist Ärztin er Jurist und die meinten, jedesmal wenn sie was Medizinisches liest, ist es falsch und jedesmal wenn er was Juristisches liest, ist es falsch. Warum sollte der Rest, der darin steht richtig sein!

    Du hast keine Ahnung, wie Artikel zustande kommen.
    Wenn die sich in Rechtsfragen nicht auskennen, fragen die irgendeinen Juristen, den sie kennen und suchen nicht so lange, bis sie 5 Meinungen haben. Denn dann würden sie fünf mal so lange für den Artikel brauchen.

    Ich verstehe auch Deine Erfurcht vor den Juristen nicht, die es Dir nicht erlaubt, die Gesetze selbst zu lesen. Für Dich ist das, wie Du selbst schreibst, eine Glaubensfrage.

    Und deshalb machen manche Juristen, was sie wollen und erklären dem Volk, es sei zu blöd, das selbst zu verstehen und deshalb solle es – das Volk – die Klappe halten, wenn es um komplizierte juristische Fragen geht.

    Ich meine das nicht. Ich meine Rechtswissenschaft ist keine Differentialgeometrie, das Recht ist etwas Demokratisches.

  40. Ich zitiere mal aus einem Urteil von 2003:

    http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=24.07.2003_1A.80/2003

    Bei Erlass der Eintretens- und Zwischenverfügung vom 14. Dezember 2001 hatte das Bundesamt das von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Belgrad gestellte Rechtshilfebegehren im Lichte der Art. XIV ff. des zwischen der Schweiz und Serbien am 28. November 1887 abgeschlossenen Auslieferungsvertrags (AV, SR 0.353.981.8) geprüft, subsidiär in Berücksichtigung des internen schweizerischen Rechtshilferechts (gemäss IRSG, SR 351.1, bzw. IRSV, SR 351.11), wie in der betreffenden Verfügung und in der nunmehrigen Schlussverfügung vom 12. März 2003 zutreffend festgehalten wurde.


    1.3 Zulässige Beschwerdegründe sind sowohl die Verletzung von Bundesrecht und internationalem Staatsvertragsrecht, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens, als auch die Rüge der unrichtigen oder unvollständigen Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts;

    Als Ergebnis der Vorprüfung gemäss Art. 80 IRSG gelangte das Bundesamt für Justiz (Bundesamt, BJ) mit Eintretens- und Zwischenverfügung vom 14. Dezember 2001 zum Ergebnis, die anbegehrte Rechtshilfe sei teilweise zulässig, und entsprechend seien die erforderlichen Vollzugsmassnahmen anzuordnen. Im Einzelnen erwog das Bundesamt, das Rechtshilfebegehren vermöge den Erfordernissen des IRSG und des damals massgebenden, am 28. November 1887 abgeschlossenen Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Serbien (SR 0.353.981.8) grundsätzlich zu genügen. Ein Ausschlussgrund nach Art. 3 Abs. 3 IRSG bestehe insoweit, als das Ersuchen Taten betreffe, mit denen Vorschriften über währungs-, handels- oder wirtschaftspolitische Massnahmen verletzt worden seien,

    => Das IRSG ist anwendbar, soweit der Auslieferungsvertrag keine Regelung enthält.

  41. @jürgen.

    schön, was du alles was weisst, was ich nicht weiss.

    ich habe die artikel gelesen, ich habe blogkommentare gelesen, ich habe die gesetze gelesen, ich habe die entsprechenden passagen des vertrages gelesen.

    und: für mich als laien bleibt die frage, was nun gilt. so eindeutig ist es nicht. unter anderem, weil ich nicht alle umstände kenne – kennen kann. für mich habe ich deshalb beschlossen, dass es mir im moment nicht klar ist. weil: ich glaube keinem experten, da stimme ich mit dir überein. das schliesst aber auch dich ein.

    du weisst es besser, schön für dich. du weisst es so gut, dass du entsprechende handlungen verlangst. aber ich kann mich nicht des eindrucks verwehren, dass du gesetzestexte suchst, die deine meinung stützen. anderes ignorierst du.

    egal. es müsste dir aber auch möglich sein, anderslautende meinungen zu akzeptieren. und die schlüsse daraus.

  42. ps: ich finde es witzig, wie du kritisches, eigenständiges denken forderst, aber gebetsmühlenartig gesetzestexte und urteile rezitierst.

    es geht um die interpretation der gesetze. das ist keine absolute sache.

  43. Die Umstände der Verhaftung von Polanski erinnert mich an eine andere Verhaftung vom 23. März ds. Jahres, nämlich die Verhaftung des durch ganz Europa gehetzten irakischen Asylsuchenden Fahad Khammas, der am 23.3.09 eine Verabredung auf dem Migrationsamt des Kantons Zürich hatte und dabei überraschend festgenommen wurde, in Ausschaffungshaft kam und „ausgeschafft“ wurde. Polanski hatte eine Einladung an den Filmfestival und wurde dabei überraschend verhaftet. Was mich stört ist die Art und Weise der Verhaftung. In beiden Fällen hat man den Eindruck, dass den beiden Menschen eine Falle gestellt wurde. Man fragt sich, warum die Polizei so hinterhältig handeln muss. Jedenfalls trägt es nicht zum Ansehen der Schweiz bei.

  44. @moleskin: Die Gesetzestexte sind die Grundlage, die braucht man, sonst sind Rechtsmeinungen nur Geschwätz. Bei http://www.unitalk.ch schreibt einer:

    „Mir fällt je länger je mehr auf, dass manche Studierende zuerst die Foliensätze durchkämmen, dann – vielleicht – die Literatur (Lehrbuch, Kommentar, Blick-Interview von Widmer-Schlumpf). Warum startet man nicht bei den Rechtsnormen?“

    Genau das ist das Problem. Das macht Mühe. Das kostet Zeit. Und Dein Argumenationsstil ist es einfach zu behaupten, etwas sei klar, da erlaube ich mir, die Gesetze zu zitieren.

    Alles wird sich auf die Frage konzentrieren, weshalb die Vertragsparteien (Schweiz-USA) nichts über die Verjährung im „ersuchten“ Staat – das wäre die Schweiz – geschrieben haben.

    Und ich meine, die haben das nicht offen gelassen, weil die Top-Juristen das vergessen haben.

    Die Rechtsprechung sagt einhellig, das IRSG gilt subsidiär – also ergänzend.

    An diesem Punkt müsste die Diskussion beginnen, aber die Presse zieht es vor rumzulabbern.

  45. @jürgen. da sind wir uns ja nicht so uneinig. nur bei ‚klar‘ müssen wir aufpassen.

    unklar ist für mich die genaue rechtliche situation. offenbar bedarf die einer klärung.

    nun muss man ja aber trotzdem etwas tun – man muss entscheiden. diese entscheidung ist für mich klar. weil: ich habe zwei optionen und überlege mir, was ist der worst case bei jeder option:

    option 1: ich lass ihn laufen.
    worst case: ein verbrechen wird nicht geahndet wie es gemäss gesetz hätte sein sollen.

    option 2: ich behalte ihn ihn haft.
    worst case: polanski sitzt ungerechterweise ein paar monate in auslieferungshaft, bis wir merken, dass er ein unbescholtener mann ist.

    stehe ich vor diesen zwei optionen und ihren worst cases, ist meine entscheidung klar. ich nehme option 2. erstens weil nicht damit zu rechnen ist, dass herr polanski bleibendenden schaden nimmt, zweitens weil er auf eine faire und menschenwürdige behandlung in der schweiz zählen darf.

    das ist für mich klar.

  46. es hat nichts miteinander zu tun, aber ist schon eine ironie des lebens, dass diese mitteilung ausgerechnet am 29.9.09 erschien, auch ein tag, an dem sich polen über die schweiz enervierte. grässlich:

    Praktisch einstimmig hat das polnische Parlament am letzten Freitag dafür gestimmt, dass Sexualtäter, die Verbrechen gegen Minderjährige unter 15 Jahren begangen haben, chemisch kastriert werden können. Wenn auch der Senat zustimmt, in dem die Regierungspartei PO eine Mehrheit hat, wird Polen das erste Land in der EU und eines der wenigen weltweit werden, in dem Pädophile mit Medikamenten durch Verminderung des Sexualtriebs „entschärft“ werden.

  47. @moleskin: Deine Option 2 ist nicht so glatt, wie Du Dir das vorstellst. Und es geht auch nicht darum, ob er ein unbescholtener Mann ist.

    Selbstverständlich kann Polanski, der selbst stark traumatisiert ist, einen gesundheitlichen Schaden bekommen, er ist 76 Jahre alt. Er wurde von den Nazis verfolgt, seine halbe Familie wurde ermordet, seine Frau auf bestalische Weise umgebracht. Es ist überhaupt nicht weit hergeholt, dass er in der Auslieferungshaft an einem Herzinfarkt oder Hirninfarkt stirbt.

    Und dann hat die Schweiz ein echtes Problem.

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