Roman Polanski in Zürich verhaftet

Roman Polanski (rechts) in seinem 'The Fearless Vampire Killers'
Roman Polanski (rechts) in seinem ‚The Fearless Vampire Killers‘

Heute Abend hätte Roman Polanski am Zurich Film Festival einen Preis entgegennehmen sollen. Aber gestern Samstag wurde er offenbar in Zürich verhaftet, aufgrund eines Haftbefehls von 1978. Wenn das stimmt, ist es doppelt absurd, denn Polanski war seit 1978 immer wieder in der Schweiz, unter anderem 1995 am ersten Cinemusic Festival in Gstaad. Hier die Meldung des Zurich Film Festivals. So idiotisch der Vorgang auf den ersten Blick erscheint (ist mit dem Fall des Bankgeheimnisses auch die Rechtssouveränität aufgegeben worden?) – dem Zurich Film Festival bringt der Vorfall seiner Peinlichkeit zum Trotz globale Schlagzeilen. Der Schweiz auch, aber die braucht das Land so nicht wirklich…

Nachtrag von 13 Uhr:

Protest von den Schweizer Filmschaffenden des ARF / FDS

Schweizer Filmer protestieren vehement!

Die Verhaftung Polanskis ist nicht nur eine groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheuerer Kulturskandal.

Die Verhaftung von Roman Polanski, der heute Sonntag am 5. Zurich Film Festival für sein Lebenswerk geehrt werden sollte, ist nicht nur ein juristischer Skandal, der dem Ansehen der Schweiz weltweit immensen Schaden zufügen wird, sondern auch eine Ohrfeige ins Gesicht aller Kulturschaffenden in der Schweiz. Wir Schweizer Filmer und Filmerinnen protestieren scharf und fordern das Bundesamt für Justiz auf, die kulturelle Ehrung eines international anerkannten Filmkünstlers nicht für eine Schweizer Justizposse auszunutzen.

Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass die Schweizer Justiz dem Begehren der USA , auf einen amerikanischen Haftbefehl aus dem Jahr 1978 (!) fussend, nachgibt, damit einer der renommiertesten Filmregisseure der Welt wegen einem über dreissig Jahre zurückliegenden Fall verhaftet wird.

Nachtrag 2 von 13.20 Uhr:

Erinnert irgendwie an die Geschichte des Dirigenten Pierre Boulez, der 2001 in Basel aus dem Hotelbett heraus als Terrorist verhaftet wurde…

Nachtrag 3 von 13.40 Uhr:

Die Website der New York Times hat die Meldung via AP aufgenommen. Gegenüber der AP habe weder der Sprecher der Zürcher Polizei noch jener des Bundesjustizdepartementes die Vorgänge bisher näher erläutert.

Nachtrag 4 von 13.55 Uhr:

Die Geschichte des Justizfalls Roman Polanski hat der HBO-Dokumentarfilm Wanted and Desired von Marina Zenovich letztes Jahr akribisch aufgearbeitet. Bis hin zu der Tatsache, dass die US-Justiz sich allen Aufrufen zum Trotz nicht zu einer Verjährung hat durchringen können. Hier der Trailer zum Film auf YouTube:

Nachtrag 5 von 16.45 Uhr:

Das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement gibt ein paar magere Punkte als Stellungsnahme bekannt:

Stellungnahme : Verhaftung von Roman Polanski

Bern, 27.09.2009 –

  • Roman Polanski wurde gestern Abend bei seiner Ankunft auf der Basis eines US-Haftbefehls in provisorische Auslieferungshaft genommen.
  • Die US-Behörden werfen Roman Polanski sexuelle Handlungen mit Kindern vor, namentlich in einem Fall von 1977 mit einem 13-jährigen Mädchen in Los Angeles.
  • Seit Ende 2005 fahnden die US-Behörden weltweit nach Roman Polanski.
  • Ein US-Haftbefehl gegen Roman Polanski liegt seit 1978 vor.
  • Ob Roman Polanski tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, steht erst fest, wenn das Auslieferungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Sowohl ein Auslieferungshaftbefehl als auch ein Auslieferungsentscheid kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Dessen Entscheide können ans Bundesgericht weiter gezogen werden.
  • Aus Rücksicht auf das nun laufende Verfahren können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

Adresse für Rückfragen:

Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 40 90
Guido Balmer, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 40 40

Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Internet: http://www.ejpd.admin.ch

Nachtrag 5 von 20.00 Uhr

Inzwischen hat sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zum Vorgehen der Bundesbehörden geäussert: «Wir konnten rechtlich nichts anderes machen» (die ganze Aussage im Oton gibts hier ganz unten zu hören). Unter anderem weist sie darauf hin, dass ein Auslieferungsbegehren gemäss Abkommen mit den USA verbindlich sei, und dass natürlich weder Polen noch Frankreich, dreren Büergerrechte Polanski besitzt, ihre eigenen Bürger ausliefern würden – was auch die Schweiz nicht täte. Allerdings beträfen die Vorwürfe an Polanski erstens kein Kavaliersdelikt und zweitens sei nach der neuen Schweizer Rechtslage der sexuelle Missbrauch Minderjähriger auch in der Schweiz nicht mehr verjährbar.

Dazu, dass Polanski nicht schon bei frühreren Besuchen in Gstaad verhaftet worden sei, erklärt sie, da hätten die Behörden (anders als die Journalisten?) eben jeweils erst im Nachhinein von seinem Aufenthalt in der Schweiz erfahren, im Gegensatz zu seinem gross angekündigten Auftritt am Zurich Film Festival, der für heute Abend geplant war.

Stellt sich für den politischen Laien noch die Frage, warum die Diplomatie des Landes nicht auf die Idee gekommen ist, das Zurich Film Festival frühzeitig auf das Auslieferungsbegeheren aufmerksam zu machen. Aber wahrscheinlich ist es zur Zeit eben doch wichtiger, gegenüber den USA die Rolle des Musterknaben zu spielen, als gegenüber dem Rest der Welt.

155 Antworten auf „Roman Polanski in Zürich verhaftet“

  1. Schade, haben den 100. Kommentar knapp verpasst.

    Aber noch was @Jürgen Komm. 90:
    —-
    Art. 5 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen sagt ganz klar:

    “Einem Ersuchen wird nicht entsprochen, wenn
    seine Ausführung Zwangsmassnahmen erfordert
    und die Strafverfolgung oder die Vollstreckung
    nach schweizerischem Recht wegen absoluter
    Verjährung ausgeschlossen wäre.
    —-

    Da sagt ein Prof. Christian Schwarzenegger, Professor für Strafrecht an der Universität Zürich:

    «Nach schweizerischem Recht wäre die Straftat von Roman Polanski verjährt. Trotzdem muss die Schweiz Polanski an die USA ausliefern. Dies liegt am Auslieferungsabkommen, welches die Schweiz mit den USA abgeschlossen hat. Anders als im europäischen Raum muss sich die Schweiz an das Recht des ersuchenden Staates, also den USA, richten und dort ist die Tat von Roman Polanski unverjährbar.» (http://bit.ly/GZR0n)

    Ich weiss jetzt nicht, ob der Interviewer länger als fünf Minuten gesucht hat und ob der Hr. Schwarzenegger der Götti des Interviewers ist. Aber ich weiss, weshalb Journalisten nie fünf Juristen um Auskunft fragen: Weil sie fünf verschiedene Antworten bekommen und am Schluss nicht mal mehr wissen, was sie gefragt haben ;-)

  2. @Bürgler: Prof. Christian Schwarzenegger ist Strafrechtler, kein Völkerrechtler. Er begründet seine Ansicht auch nicht.

    Der Auslieferungsvertrag sagt in Art. 5:

    „Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Verfolgung oder der Vollzug der Strafe oder Massnahme durch Verjährung gemäss dem Recht des ersuchenden Staates ausgeschlossen ist.“

    Das meint er wohl. Dadurch wird aber nicht ausgeschlossen, dass das Verjährungsrecht des ersuchten Staates eine Rolle spielen soll.

    Die Verhandlungspartner wussten doch, dass es sowohl im ersuchenden als auch im ersuchten Staat ein Verjährungsrecht gibt. Weshalb lässt man das offen? Das sind doch Top-Juristen. Man kann das eigentlich nur als planmäßige Lücke ansehen, die nicht geregelt werden sollte. Daher gilt das IRSG.

  3. @Bürgler: Der Aussage von Prof. Christian Schwarzenegger zum Strafrecht messe ich einen wesentlich höheren Stellenwert zu, das ist sein Fachgebiet. Er sagt die Tat ist in der Schweiz verjährt. Das Gegenteil wird ja auch oft behauptet.

  4. @jürgen: keine ahnung, wie hoch die gefahr eines herzinfarktes ist – aber klar, hypothetisch besteht sie. deshalb gibt es verfahren und definierte vorgehensweisen, die er in anspruch nehmen kann.

    und nicht vergessen: hey, das ist das risiko, wenn du sex mit 13jährigen hast.

  5. zu kommentar 102: in dem bericht ‚prophezeit‘ seine schwägerin einen unfairen prozess. sie nimmt nicht zum prozess in den 70er jahren stellung. ausserdem sagt sie, der geschlechtsverkehr mit dem 13jährigen opfer sei einvernehmlich erfolgt.

    aha.

  6. @moleskin: Deine Option 2 ist nicht so glatt, wie Du Dir das vorstellst. Und es geht auch nicht darum, ob er ein unbescholtener Mann ist.

    Nachtrag:

    Der Blick und andere niveaulosen Blätter veröffentlichen inzwischen das Vernehmungsprotokoll des Opfers damals vor 30 Jahren mit sexuellen Details. Ganz toll für das Opfer !!!
    Und wenn er ausgeliefert wird, darf das Opfer noch mehrmals zu Gericht und muss sich mit dem ganzen Dreck auseinandersetzen, obwohl es dies erklärtermaßen nicht mehr will !!! Wo bleibt der Opferschutz?
    Das sind alles Kollateralschäden. Da kann man nicht einfach sagen, man nimmt in einfach mal fest und hofft, das es ok war, wenn nicht, ist ja nichts passiert.

  7. @moleskin:

    Zitat: hey, das ist das risiko, wenn du sex mit
    13jährigen hast.

    Ich meine weniger das Risiko für Polanski, sondern das für die Schweiz. Wenn Polanski in der Schweiz an einem Herzinfarkt stirbt wegen der Inhaftierung, dann gibt es von einem Tag auf den anderen eine ganz neue Lage, die sehr viel Zündstoff bietet.

    Dann hat man einen Scherbenhaufen. Und auch solche Dinge muss sich eine Justizministerin vorher überlegen.

    Bei einem 76 Jahre alten NS-Verbrecher nimmt man das in Kauf. Bei Polanski sieht das ganz anders aus.

  8. @jürgen: bitte sag mir, dass ich dich falsch verstanden habe.

    du sagst, um das opfer zu schützen, müsse man den täter laufen lassen. das meinst du nicht, oder?

    das leben des opfers wurde in dem moment massiv beeinträchtigt, als polanski mit ihm sex hatte. das wollen wir bitte nicht vergessen. er ist der einzige, der dafür die verantwortung trägt. es ist tragisch, was dieser frau widerfahren ist und ihr noch heute widerfährt. das macht dieses verbrechen ja derart scheusslich.

  9. @moleskin: Ich habe gelegentlich das Gefühl, bewußt falsch verstanden zu werden. Du schreibst, ist ja nichts passiert, wenn hinterher die Auslieferung nicht erfolgt. Und ich zähle auf, was alles passiert ist und erwähne dabei, was noch passieren wird.

    Das Opfer will seine Ruhe. Woher nimmst Du das Recht gegen den Willen des Opfers dieses nach 32 Jahren vor Gericht zerren zu wollen!

  10. dann erzählen wir doch mal, was passiert ist:

    das vernehmungsprotokoll von 1977 ist seit 2003 im internet nachzulesen.

    der sehr zu gunsten von polanski ausfallende doku-film von marina zenovich zeigte bereits 2008 ausschnitte dieses vernehmungsprotokolls. der film wurde am sundance-festival gezeigt und wird offenbar auch am kommenden wochenende in köln gezeigt.

    es ist richtig: diese frau hatte vor diesem wochenende keine ruhe, weil polanskis anwälte immer noch an dem fall dran waren. sie hat jetzt keine ruhe. und sie wird auch in zukunft keine ruhe haben, solange der fall nicht geklärt und abgeschlossen ist.

  11. Wäre die Sache vor 30 Jahren sauber geregelt worden, dann würde das Opfer heute nicht mehr darunter leiden. Die Sache könnte ad acta gelegt werden. Die Unverjährbarkeit dieser Tat verlangt für das Opfer geradezu, dass es endlich zu einem juristischen Ende kommt.

    Zu Kommentar 104, Jürgen: Es heisst ja «gemäss dem Recht des ersuchendem Staat» (also gemäss US-Recht). Das schliesst automatisch das Recht des ersuchten Staates (die Schweiz) aus. Sonst würde ja nicht «gemäss welchem Staat» stehen…

  12. @moleskin: Samantha Geimer äußert sich öffentlich, dass sie Ihre Ruhe haben will und sie hat beantragt, das Verfahren einzustellen. Ferner scbreibt sie
    „Ich wurde zum Opfer des Vorgehens des Staatsanwalts“. Polanski habe sie damals „ausgenutzt“. (spiegel.de)

    Geh hin zur ihr, trage Deine Argumente vor und erklär ihr, dass es Dir extrem wichtig ist, dass das Verfahren wieder aufgerollt wird.

    Polanski ist nicht Marc Dutroux.

    Im Falle Dutroux könnte ich Deine Argumentation verstehen, im Zweifel zu verhaften.

  13. @jürgen
    zuerst der disclaimer: die frau hat zu dem aktuellen fall bisher keine auskunft gegeben. wir wissen also nix genaues.

    ich glaube, folgendes hast du übersehen: du stellst es dar, wie wenn die frau bis letzten freitag ruhe hatte. und durch die verhaftung nun wieder mit dem verbrechen konfrontiert würde.

    dem ist nicht so. sie hatte bisher keine ruhe.

    2003 gab es eine extensive berichterstattung über sie. grund: polanski war für den oscar für the pianist nominiert. für die medien genug grund, sie zu belagen.

    2008 kam der doku-film raus, sie war wiederum in den medien, auch weil die anwälte polanskis den film nutzten, um den fall wieder vor gericht zu ziehen.

    angesichts der weigerung der kalifornischen justiz, den fall ohne anwesenheit polanskis abzuschliessen, ist kein ende absehbar. also wird die frau weiterhin keine ruhe haben. jede erwähnung polanskis in us-amerikanischen medien, jede neue film-veröffentlichung, jede neue biographie, wird zur folge haben, dass die medien sich bei ihr melden.

    und nicht vergessen: wer trägt die verantwortung dafür?

  14. @moleskin: Ich zitiere Sie nur. Die weiß das alles selbst auch, was Du da schreibst und wahrscheinlich wesentlich besser als Du! Setz Dich nicht so über deren Willen hinweg, entmündige die Frau nicht, Du bist doch nicht ihr Vormund!

  15. @moleskin: Was ist das für ein Argumentationsstil?!?
    Samantha Geimer hat sich mehrfach geäußert, dass das Verfahren eingestellt werden soll und Du schreibst einfach wir wissen nichts genaues.

    Du möchtest das so haben, damit Du weit und breit Dich dazu auslassen kannst, was gut für Samantha Geimer ist. Entmündige die Frau doch nicht.

  16. ich kenne ihren willen nicht. so wie du auch nicht. ich gab bloss meine einschätzung wider.

    und apropos zitieren, wie wär’s damit:
    „Straight up, what he did to me was wrong,“ Geimer says. „But I wish he would return to America so the whole ordeal can be put to rest for both of us.“

    du siehst, mit alten zitaten kann man so ziemlich jede meinung belegen. kein problem, da musst du schon früher aufstehen.

  17. zu 117: wir wissen nichts zu ihrer meinung zur aktuellen situation, lieber jürgen. weil sie sich dazu nicht geäussert hat.

  18. @moleskin: Du kannst sie ja stündlich befragen. Vielleicht ändert sie ihre Meinung.

    Dein Zitat stammt nach wikipedia aus 2003, meins ist
    aus spiegel.de und stammt aus 2008.

  19. das heisst, du bleibst dabei: du glaubst zu wissen, was diese frau will? hier, heute, jetzt und angesichts der umstände?

    sorry, aber deine argumentation, um den täter laufen zu lassen (hypothetischer herz-/hirninfarkt und „opferschutz“) überzeugt mich einfach zu wenig.

    aber unterschiedliche meinungen soll’s geben.

  20. ach ja, wegen zitaten: hier noch mein lieblingsausspruch von debra tate aus dem tagi von heute:

    «Er ist ein guter Kerl»

  21. Alle, die die Auslieferung von Polanski so vehement befürworten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sich das Ganze auch mal gegen sie selbst richten kann wegen einem Nichtsexualdelikt.

    Du feierst gerade Deinen 60. Geburtstag, da kommt die Kantonspolizei vorbei, gratuliert höflich und sperrt Dich in eine 8 qm große Zelle.

    Dort eröffnet man Dir, dass Du Dich vor 40 Jahren einer gewerblichen Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben sollst durch Downloads von einem Server in den USA. Die Musikindustrie hat die USA inzwischen fest im Griff und arbeitet gerade Altfälle ab. Gewerblich bedeutet dort in mindestens drei Fällen. Deine Auslieferung ist bereits beantragt.

    Du sagst: Das geht nicht, ich bin Schweizer !
    Widmer-Schlumpf erwidert mit einem Lächeln im Gesicht: Nach Art. 12 des Auslieferungsvertrages werden auch Schweizer ausgeliefert. Gleiches Recht für alle!

    Du sagst: Das ist längst verjährt! Widmer-Schlumpf wieder mit einem Lächeln im Gesicht: aber nicht in den USA.

    Nachtrag: Als Du dann mit 90 Jahren kurz nach Deinem Geburtstag in einem Staatsgefängnis in Arizona in der Wüste verstorben bist, erhalten Deine Angehörigen einen Brief. Man entschuldigt sich vielmals für damals, leider habe man sich damals in der IP-Adresse vertan, es war Dein Nachbar.

  22. Mein Beispiel ist gar nicht weit herbeigeholt. Mir liegt hier ein Fall vor, bei dem ein schwedischer Staatsbürger, der Aufsichtsrat eines schweizer Unternehmen war, aus Deutschland in die USA ausgeliefert werden sollte, obwohl die Tat zum Tatzeitpunkt in Deutschland nicht strafbar war.

    Und mehr noch: !!!!!

    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/95/4ars-21-95.pdf

    »Nach der vom Senat hierzu eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz sind nämlich „aus der Praxis des Auslieferungsverkehrs mit den USA … sogar Fälle bekannt, in denen das zuständige Oberlandesgericht und die Bundesregierung davon ausgingen, daß zu keinem Zeitpunkt beiderseitige Strafbarkeit gegeben war, die USA das Ersuchen jedoch gleichwohl stellten und aufrechterhielten“.«

  23. Übrigens – breaking news: das IRSG verlangt als Auslieferungsbedingung eine doppelte Verjährungsfrist, während der Staatsvertrag zwischeh USA und und CH „nur“ eine einseitige (Nicht-)Verjährung voraussetzt, nämlich die des ersuchenden Staates (in casu: die USA)

  24. @jürgen: ein zitat von dir aus kommentar 93

    Es ist eben keine Glaubensfrage und mit den Medien ist so eine Sache. Ich kenne ein Ehepaar, sie ist Ärztin er Jurist und die meinten, jedesmal wenn sie was Medizinisches liest, ist es falsch und jedesmal wenn er was Juristisches liest, ist es falsch. Warum sollte der Rest, der darin steht richtig sein!

    Du hast keine Ahnung, wie Artikel zustande kommen.
    Wenn die sich in Rechtsfragen nicht auskennen, fragen die irgendeinen Juristen, den sie kennen und suchen nicht so lange, bis sie 5 Meinungen haben. Denn dann würden sie fünf mal so lange für den Artikel brauchen.

    :-)

  25. @moleskin: Dieser Artikel ist allerdings nicht von einem Redakteur, sondern von einem Prof. Dr. Dr. Hans Giger.

    Was ich in Kommentar 93 beschrieben habe ist das Verhalten von Redakteuren. Das geht eigentlich aus dem Zusammenhang hervor.

    Selbstverständlich ist es Dein Recht, gegenüber jeder Rechtsauffassung kritisch zu sein, auch oder gerade, wenn sie von Juristen kommt.

  26. übrigens doch breaking news: jetzt hat sich der kalifornische Gouvernator Schwarzenegger zu Wort gemeldet und verkündet (in 20 Minuten), er werde dafür sorgen, dass Polanski 40 Jahre hinter Gitter kommt. Wie er das – ohne Brechung der Gewaltenteilung – machen will, weiss wohl nur er …
    Mir war Polanski auch nie besonders sympathisch, aber jetzt scheint er definitiv zum Sündenbock für alle Sexualtäter zu werden, auf den eine Gemeinschaft ihren kollektiven Hass projizieren kann

  27. @able: Bei 130 weiß ich nicht, was Du meinst.

    131 ist tatsächlich „breaking news“, mein „nix breaking“ bezog sich auf 126, ich meine das wurde alles schon zitiert. Das war nichts neu und schon gar nichts breaking.

    Bitte nenne eine Quelle zu 131. Ich finde das nicht.

  28. @able: Sei doch bitte so nett und nenne die genaue Quelle dafür, dass Schwarzenegger verkündet hat, er werde dafür sorgen, dass Polanski 40 Jahre hinter Gitter kommt.

    Ich finde bei http://www.20min.ch nichts dergleichen.

  29. Noch so ein Schwein:

    Vierjähriger der sexuellen Belästigung beschuldigt

    Ein Vierjähriger wurde im US-Bundesstaat Texas der sexuellen Belästigung beschuldigt, weil er eine Frau umarmt und dabei deren Brüste berührt hat. Der Junge wurde von der Vorschule suspendiert.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,453730,00.html

    siehe auch die Berichte von Lehrerinnen aus den USA:

    http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-63299.html

    Glaubt irgendein Mensch, dass es in einem solchen Land eine objektive Aufklärung gibt?

  30. Mein Kommentar befindet sich in der Moderation?
    Was hat das zu bedeuten? Ist er für andere sichtbar.

  31. Das ist ja eine richtige Fundgrube der letzte Link aus 134.

    Auf einer feuchtfröhlichen Silvesterparty hatte Genarlow Wilson im Alter von 17 Jahren im US-Bundesstaat Georgia Oralsex mit einer 15-jährigen Freundin. Darauf stehen in Georgia zehn Jahre Haft. Nach zwei Jahren wollte ein Richter ihn jetzt freilassen – aber ein Staatsanwalt legte Widerspruch ein.

    http://www.tagesschau.de/ausland/meldung22684.html

  32. Der „Blick“ (die Abendausgabe von heute) auf der S.2/3 oder ev. auch „20 Minuten“, auf alle Fälle eine Gratiszeitung ich habe es nur flüchtig im Zug gesehen …

  33. @able: Lies doch mal den Link aus 136, da taucht auch das Wort „Vergewaltigung“ auf und es ist von Deals die Rede. Kommt mir alles so bekannt vor.

  34. @Jürgen: Moderation bedeutet, dass der Spamfilter ihn wegen etwaiger Schlüsselwörter zurückhält, bis ich als Webmaster ihn freigebe, den Kommentar. Das schützt den Blog vor Trollen und Kommentaren unter der Gürtellinie. Manchmal reichen dann eben bestimmte Wörter in Kombination, bei Dir war es wohl das Borstentiert kombiniert mit den restlichen einschlägigen Verweisen. Und da ich in den Ferien bin, dauert die Freigabe halt mal ein paar Stunden. Sorry!

  35. Unsere intelligenten Filmemacher solllten sich mal an solchen Filmstoff (Mutter verhaftet ihren Sohn usw.) ranmachen, wenn sie effektiv die prüde US-Sexualmoral kritisieren wollen, aber die bearbeiten lieber die alten Psycho-Schinken aus der Mottenkiste von Freuds Unbewussten, wonach der Mensch sowieso immer von Affekten fremdgesteuert ist

  36. @Michael Sennhauser: Vielen Dank für die Info und viel Spaß im Urlaub. Das Thema ist ne echte Herausforderung für jeden Spamfilter.

  37. Auszug aus BGE 117 IB 53:

    http://lawbiz.ch/i/informationen/bgeleitentscheide/Band_117_1991/BGE_117_IB_53.html

    „Die Vollziehung eines derartigen Ersuchens setzt gemäss dieser Erklärung voraus, dass die ihm zugrundeliegende strafbare Handlung sowohl nach dem Recht des ersuchenden Staates als auch nach dem des ersuchten Staates strafbar ist (vgl. hiezu BGE 112 Ib 591 f. E. 11a; 99 Ia 88 f. E. 5a). In Verbindung mit der Annahme, dass auch die Verjährung als Strafhinderungs- oder Strafaufhebungsgrund ein Institut des materiellen Strafrechts sei (so HANS SCHULTZ, Das Schweizerische Auslieferungsrecht, Basel 1953, S. 341 f., und Einführung in den allgemeinen Teil des Strafrechts, Band I, 4. Aufl. Bern 1982, S. 24 f. und 251; offengelassen in BGE 105 IV 9 E. 1a), würde dieses in Art. 5 Ziff. 1 lit. a EÜR aufgestellte Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit auch die Prüfung der Verjährung mitumfassen.“

    Also: Bei der Prüfung der Strafbarkeit muss die Verjährung mitgeprüft werden. Eine Tat ist nicht strafbar, wenn sie verjährt ist.

  38. SF Tagesschau

    http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2009/10/04/schweiz/widersprueche_und_disput_im_fall_polanski

    Widersprüche und Disput im Fall Polanski

    Die Affäre Polanski wird um eine Facette reicher: Das gleiche Bundesamt, das Roman Polanski verhaften liess, hatte ihm drei Jahre zuvor erlaubt, eine Wohnung in der Schweiz zu kaufen. Derweil erfasst die Causa Polanski auch die bundesrätliche Krisenkommunikation.

    Das Bundesamt für Justiz erteilte dem Hauskauf schriftliche seinen Segen, obwohl der Regisseur schon damals international zur Verhaftung ausgeschrieben war.

    Dreieinhalb Jahre später ordnete das gleiche Bundesamt die Verhaftung von Roman Polanski an.

  39. Soviel ich weiss, dürfen Ausländer in der Schweiz kein Haus kaufen (auch kein Chalet) – ohne Bewilligung!!!! In diesem Fall hat das EJPD für Polanski eine Ausnahme gemacht – vermutlich weil er ein vermögender Ausländer (man erinnere sich: Berlusconi konte in S-Chanf kein Haus kaufen, er musste seine Mutter als Käuferin vorschieben, die eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton GR hatte).
    Dass die linke Hand nicht wissen kann, was die rechte macht, ist in einem solchen grossen Departement nicht verwunderlich (sonst hätten ja Bundes-Beamte die totale Kontrolle über jeden Bürger). Verwunderlich ist, dass der Promi-Status Polanski einmal zum Vorteil geriet, das andere Mal zum Nachteil: schliesslich posaunte ja auch der Bundesrat, dass die Justiz für alle gelte

  40. alles arschlecker! polanski muß für sein verbrechen gerade stehn. er kann ja aussagen, er darf nicht mehr davon laufen. weltkünstler blabla… jeder soll gleich behandelt, ob regiesseur oder toilettenfrau!

    ist doch wahr mensch! jetzt heißt es „der arme polanski“ und was hat er dem armen mädchen angetan? was sind schon dreissig jahre…

    scheiß auf die kunst! kunst ist eh geschmacksache und so gute filme hat er auch nicht gemacht.

    DL

  41. Wenn selbst „das arme Mädchen“,also das Opfer (das er tatsächlich vergewaltigt hat) findet das Verfahren solle eingestellt werden und – laut Kommentar des Tagesaneiger – sogar die Initiantin der Unverjährungsinitiative den Willen des Opfers als prioritär ansieht und dementsprechend für eine Einstellung des Verfahrens plädiert, dann kann man nach 30 Jahren angestrengtem ‚Wegschauen‘ nicht plötzlich Lynchjustiz üben …
    Oder du Klugscheisser: warum hast du dich nicht eigentlich schon früher persönlich darum gekümmert und der Berner Kantonspolizei den Hinweis über den Aufenthalt Polanskis gegeben, wenn es dir jetzt soooo wichtig erscheint, dass er verurteilt wird.
    Du hättest lediglich aufmerksam die (rosa) Presse lesen müssen, um dich über Polanskis Standort kundig zu machen …. soo schwierig wäre das nicht gewesen.

  42. Zu „Ex-Staatsanwalt gesteht Lüge im Polanski-Verfahren“ NZZ 02.10.2009

    http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/ex-staatsanwalt_polanski_1.3757324.html

    Das Geständnis des Staatsanwaltes kommt ja wie bestellt. Es wäre kaum nachweisbar gewesen, ob und was er damals mit dem Richter besprochen hat. Wenn er jetzt erklärt, er habe gelogen, um den Film aufzupeppen, könnte man das durchaus als ein Verbrechen gegen die Justiz ansehen. Behinderung der Justiz und ähnliche Delikte sind in den USA sehr schwerwiegend. Man könnte argumentieren, durch die erfundenen Verfahrensfehler erschwert der Staatsanwalt der US-Justiz das Verfahren gegen Polanski. Keiner, erst Recht kein Staatsanwalt würde ohne Not sich derart selbst bezichtigen.

    Das sieht so aus, als ob der Staatsanwalt sehr nachdrücklich gebeten wurde, seine Behauptung im Film zu revidieren.

  43. Angeblich war Angelica Huston dabei, als Polanski das Opfer mißbrauchte.

    Siehe http://www.thesmokinggun.com/archive/years/2008/1203081roman1.html

    Investigators also interviewed actress Angelica Huston, who was present in Nicholson’s home while Polanski was sequestered in a bedroom with the child. Huston said the teenager „didn’t appear to be distressed,“ adding that „she seemed sullen, which I thought was a little rude.“ Asked about the girl’s age, Huston replied, „she appeared to be one of those kind of little chicks between, could be between any age up to 25.“ Huston added, „She did not look like a 13-year-old little scared thing.“ While doubting that Polanski „would sodomize, forcibly sodomize and rape an unwilling girl,“ Huston remarked, „I don’t think he’s a bad man…I think he’s an unhappy man.“

  44. Ich verstehe diese Kreise nicht ganz. Wenn tatsächlich Angelica Huston dabei war, als sich Polanski mit der 13jährigen ins Nebenzimmer verzog, hätte sie doch hintergehen müssen und ihm sagen: „He Roman, das ist keine gute Idee.“

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